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Wer trägt letztendlich die Kosten des Rechtsstreits?

Grundsätzlich schließt derjenige, der den Anwalt beauftragt, einen Vertrag mit diesem und muss natürlich auch die anfallenden Gebühren bezahlen. In vielen Fällen wird der Anwalt deshalb schon vor dem Prozess einen Vorschuss von seinem Mandanten nehmen.
Es gibt jedoch zahlreiche Fallkonstellationen, bei denen der Mandant die Kosten einem anderen erstattet verlangen kann: Selbstverständlich können auch nach Abschluss einer Rechtsschutzversicherung die Kosten von dieser übernommen werden. Hier ist nur darauf zu achten, dass die betreffende Streitigkeit auch von der jeweiligen Versicherung gedeckt ist und dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes auch ausreichend Aussichten auf Erfolg bietet.

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