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Häufig gestellte Fragen von Usern

Bei eigenen Erfahrungen bitte ich um Benachrichtigung per mail oder auf der Meinungsseite. Gute Tipps werden in die Seite eingearbeitet und hier veröffentlicht.

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Wieso ist ein Anwalt so teuer?

Bei der letzten Rechnung meines Anwalts habe ich mich gefragt, warum die Leistungen eines Anwalts dermaßen teuer sind.

Der Anwalt hat eine mindestens 8-jährige Ausbildung hinter sich und erbringt Leistungen, die sehr spezielles Wissen, eine gute Ausbildung und vor allem ständige und kostenintensive Weiterbildung erfordert. Andere Berufsgruppen mit zum Teil solider Rechtsausbildung können Grundfragen des Rechts auch beantworten. Geht es jedoch um spezielle rechtliche Probleme und die Anwendung auf den besonderen Einzelfall, so bedarf es jahrelanger Übung in juristischer Arbeitsweise, die nur in einem Jurastudium vermittelt werden können.
Die geforderten Gebührensätze entsprechen auch nicht dem Einkommen des Anwalts. Im Regelfall sind von jedem verdienten Euro 0,30 € bis hin zu 0,80 € (z.B. in Großkanzleien) als Kosten abzuziehen. Hinzu kommt auch, dass ein Anwalt nicht 8 Stunden am Tag abrechnen kann.
Kurz und gut, Stundensätze von 100 - 150 € sind extrem günstig und führen nicht unbedingt zu großem wirtschaftlichen Erfolg der Kanzlei. Angebote, die darunter liegen, sprechen entweder für oberflächliche Fließbandberatung oder legen eine deutlich kürzere Beratungszeit, als 1 Stunde zugrunde. Diese Zeit ist allerdings oft erforderlich, um mit dem Anwalt alle Besonderheiten Ihres Rechtsfalles zu erörtern. (mehr Informationen)

Was sind denn die Kosten des Rechtsstreits?

Ich habe einen Prozess gewonnen und die unterlegene Partei hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen. Was genau versteht man nun unter Kosten des Rechtsstreites?

Die Kosten sind die notwendigen Kosten für Anwalt, Gerichtskosten und Beweismittel, die nach Klageerhebung entstehen und für die Durchsetzung der Klage notwendig sind. Dazu können auch die Fahrtkosten eines auswärtigen Anwalts gehören, wenn es notwendig war, einen Anwalt einzuschalten, der nicht seinen Sitz im Landgerichtsbezirk des entscheidenden Gerichtes hat. Die Anwaltskosten vor Klageerhebung gehören nicht dazu: Sie sind nur dann erstattungsfähig, wenn ein Anspruch darauf besteht. Das kann im Rahmen eines Schadensersatzes z.B. aus Verzug oder aus unerlaubter Handlung der Fall sein. Gerade wer unberechtigt verklagt wird hat deshalb meist keinen Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten.

Woraus ergibt sich die Verpflichtung des Anwalts, den Streitwert richtig vorzutragen und ggf. niedriger zu berechnen?

Mein Anwalt trägt trägt alles vor, was den Streitwert erhöht. Punkte, die meiner Meinung nach den Streitwert mindern lässt er außen vor. Muss er nicht in meinem Interesse auch diese Punkte benennen?

Grundsätzlich gibt es keine Pflicht des Anwalts zum Streitwert überhaupt etwas zu sagen. Lässt der sich nicht aus der Klage ermitteln, setzt ihn das Gericht fest. Dabei berücksichtigt es alles, was zum Klagegegenstand gehört und das muss ohnehin vorgetragen werden. Dinge, die der Anwalt nicht vorträgt, gehören nicht zum Klagegegenstand und damit nicht zum Streitwert. Kurz und gut: es gibt keine gesetzliche Pflicht des Anwalts, den Streitwert zu drücken. Er ist eine Größe, die nach festen Regeln ermittelt wird nicht in seinem Ermessen steht.

Kostet es etwas, wenn ich den Anwalt nur mal etwas frage?

Können Sie mal allgemeine Fragen beantworten, wie z.B. ob es etwas kostet, wenn ich den Anwalt nur mal etwas frage?

Von diesen Fragen gibt es Millionen. Alle kann ich sicherlich nicht beantworten, aber diese eine schon:
Es kommt nämlich auf die Frage an: Nach dem Wetter und Vorlieben beim Frühstück können Sie stets kostenlos fragen. Soll es aber die Antwort auf eine juristische Frage, wie: Darf der das? Was soll ich tun? ist, können Sie sich die Frage ganz leicht selbst beantworten. Gehen Sie einfach zum Bäcker und fragen, ob Sie dort mal kostenlos an den Brötchen knabbern dürfen. Die Antwort dürfte die gleiche sein.

Wird die Erstberatungsgebühr auf weitere Kosten angerechnet?

Ich habe leider keine Informationen darüber gefunden, ob die Erstberatungsgebühr bei der weiteren (außer)-gerichtlichen Vertretung dann mit angerechnet wird bei den Gesamtgebühren.

Die Erstberatungsgebühr ist nur ein im Gesetz benannter Höchstbetrag der allgemeinen Beratungsgebühr. Gibt es weitere Beratungen, so fällt diese Höchstbegrenzung weg und die volle Beratungsgebühr an. Das entspricht insoweit einer Anrechnung. Gleiches gilt auch bei der außergerichtlichen Vertretung.

Seit der Neuregelung der Beratungskosten, gibt es aber nicht mehr ohne Weiteres die gesetzlichen Beratungsgebühren. In der Regel werden nun Honorarvereinbarungen abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen kann die Begrenzung der Beratungskosten auf die Erstberatungsgebühr vollständig ausgeschlossen werden oder auch vereinbart werden, dass die Erstberatungsgebühr auf weitere anfallende Gebühren nicht angerechnet werden.

Kurz und gut:
Prinzipiell wird auf die außergerichtlichen Gebühren angerechnet, außer Sie haben eine anders lautende Vereinbarung getroffen.

Eine oder drei Jahresmieten bei der Kündigung eines Mietvertrages?

Nach Ihrem Streitwertkatalog ist hierfür der einjährige Mietzins als Streitwert anzunehmen. Zöller verweist aber in § 3 Rdnr.16 "Mietstreitigkeiten" auf § 23 III RVG, von da aus geht es zu § 25 KostO, so dass ich einen Gebührenstreitwert in Höhe des 3-jährigen Mietzinses annehmen würde.

Die Wurzel des Problems lässt sich wie folgt erklären: § 23 Abs. 1 RVG, der auf § 41 GKG (eine Jahresmiete) verweist, gilt nur für Streitsachen, nach denen sich wertmäßige Gerichtskosten richten. Voraussetzung ist also, dass dieser Streit Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sein kann. (z.B. bei einer Räumungsklage).
§ 23 Abs. 3 RVG dagegen verweist auf § 25 KostO, (3 Jahresmieten) und gilt für alle anderen Fälle. Keine Gerichtsverfahren können z.B. anhängig sein, über die Formulierung und Vorbereitung einer Kündigung.
Der BGH vertritt aber die Ansicht, dass für den Ausspruch der Kündigung nur der Wert der Räumungsklage maßgeblich sein soll (BGH 8. Zivilsenat, 14.03.2007, VIII ZR 184/06).

Kosten der Gehörsrüge vor dem Arbeitsgericht?

Können Sie mir bitte sagen, welche Gebühren nach einem Verfahren nach § 78 a ArbGG entstehen??

§ 78 a ArbGG entspricht der Gehörsrüge aus § 321 a ZPO. Für diese fallen im Falle der Erfolglosigkeit der Rüge Gerichtskosten in Höhe von 40,00 € (GKG KV 8500) an. Bei anderen zivilrechtlichen Verfahren sind es in der Regel 50,00 €. Als Rechtsanwaltsgebühren fallen nach RVG VV 3330 0,5 Gebühren abhängig vom Streitwert an. (berechnen)

Terminsgebühr bei der Güteverhandlung

Ich habe gehört, dass im Zivilrecht bei einem Vergleichs in der Güteverhandlung keine Terminsgebühr anfällt, stimmt das?

Die Terminsgebühr fällt an, wenn der Anwalt an einer Verhandlung (Anträge werden gestellt), Erörterung (hier sollen keine Anträge gestellt werden) oder Beweisaufnahme oder Besprechungen zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens teilnimmt. Schon ein Telefonat mit der Gegenseite kann also eine Terminsgebühr auslösen. Dann gilt dies erst recht für die Güteverhandlung, die übrigens unter den Begriff Erörterung fällt. (mehr)

Wie ist es mit den Gebühren im Mediationsverfahren?

Auf Ihrer Webseite habe ich zu den Gebühren im Mediationsverfahren nichts gefunden. Wie ist es denn dort?

Bei der Mediation ist streng zu unterscheiden zwischen gerichtlicher Mediation und außergerichtlicher Mediation. Für die außergerichtliche Mediation gilt § 34 RVG, der dem Anwalts-Mediator die Pflicht auferlegt, eine Gebührenvereinbarung zu erwirken. Ohne eine solche Vereinbarung sind die üblichen Gebühren für eine solche Tätigkeit anzusetzen. Im Regelfall wird die Mediation mit Stundensätzen von 100,00 € bis 250,00 € (je nach Region und Qualifikation) angeboten.
Die gerichtliche Mediation ist ein komplett neues Feld. Hier gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Im Regelfall wird es darauf hinauslaufen, dass die Anwaltsgebühren nach den Gebühren im Gerichtsverfahren berechnet werden, wenn eine gerichtliche Mediation stattfindet. Ob das Gerichtsverfahren und das Mediationsverfahren nun ein Verfahren im Sinne des Kostenrechts ist oder zwei, kann derzeit auch von den Anwaltskammern nicht beantwortet werden.

Ist die Erstberatungsgebühr im Juli 2006 abgeschafft worden?

Angeblich soll es die Erstberatungsgebühr nicht mehr geben. Wenn ja, seit wann denn?

Die Erstberatungsgebühr ist um Zuge der Änderungen zu den Beratungskosten des RVG im Juli 2006 nicht verschwunden. Sie ist nur umgezogen. Heute findet sich die Regelung zur Erstberatungsgebühr nicht im VV zum RVG, sondern in § 34 Abs. 1 RVG. Sie beträgt aber noch immer 190,00 € zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale und Mehrwertsteuer.

Kann der Anwalt schon Gebühren verlangen, wenn ich Ihn nur gefragt habe, ob er mich vertritt?

Ich habe meinen Anwalt telefonisch gebeten, mir mitzuteilen, ob ich in einem Streitfall selbst Ansprüche geltend machen kann und von ihm vertreten werden kann. Es war abgesprochen, dass er wegen dieser Frage zunächst zurück ruft und dann weitere Fragen beantwortet. Statt dessen erhielt ich einen umfangreichen Schriftsatz über Fragen mit der Antwort auf meine Frage und weitere Fragen, die ich nicht gestellt hatte. Kann er jetzt eine Erstberatungsgebühr hierfür abrechnen?

Das Mandat kommt grundsätzlich dann zustande, wenn der Mandant um Beantwortung einer Rechtsfrage nachfragt und der Anwalt sich bereit erklärt, diese Frage zu beantworten. Hier wurde eine Frage gestellt und die Bereitschaft zur Beantwortung erklärt. Es fallen also Kosten mindestens in Form einer Erstberatungsgebühr an.
Im Regelfall bestimmt jedoch der Mandant den Inhalt des Mandates. Beschränkt er seinen Beratungswunsch unmissverständlich auf eine Teilfrage des Problems, so kommt der Beratungsvertrag auch nur über diese Teilfrage zustande. Die Gebühren errechnen sich nur nach den Gebühren für die Teilfrage. Der Streitwert hierfür kann jedoch ebenso hoch liegen, wie der Streitwert für die restliche Frage ... deshalb reden Sie gleich bei Mandatserteilung mit dem Anwalt über seine Kosten.

Wie kann ich als Privatperson meine Kosten geltend machen?

Wie mache ich bei einem ohne Anwalt gewonnenen Prozess eigentlich meine Kosten geltend?

Auch als Privatperson, die nicht von einem Anwalt vertreten wurde, haben Sie gegen den unterlegenen Gegner einen Kostenerstattungsanspruch, wenn dies im Urteil so festgestellt wird. Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören vor allem Auslagen für Porto und Briefe, gezahlte Gerichtskostenvorschüsse und der Verdienstausfall. Dieser kann zwischen 2 und 13 Euro pro Stunde betragen, ist aber meist nachzuweisen.
Die Kostenfestsetzung erfolgt dadurch, dass ein Antrag auf Festsetzung der Kosten mit Auflistung der entstandenen Kosten beim Gericht eingereicht wird, welches das Urteil gesprochen hat. Mit dem dann erteilten Kostenfestsetzungsbeschluss können Sie beim Gegner wie mit einem Urteil vollstrecken.

Muss ein Anwalt bei Mandatserteilung eigentlich auf die Kosten hinweisen?

Muss ein Anwalt bei Annahme eines Mandates eigentlich darüber aufklären, in welcher Höhe Kosten anfallen?

Der Anwaltsvertrag ist in der Regel ein Dienstvertrag. Hierbei muss man sich nicht über die entstehenden Kosten einig werden. Es gelten vielmehr die Kosten, die üblich sind. Und genau das sind die Kosten der BRAGO bzw. des RVG.
Da die möglichen Kosten in Abhängigkeit zum Streitwert stehen und dieser sich während des Prozesses verändern kann und auch zu Beginn der anwaltlichen Tätigkeit oft nicht absehbar ist, in welchem Umfang ein Anwalt tätig werden muss (nur Beratung oder umfangreicher Prozess mit Beweisaufnahme, Terminsvertreter und mehreren Vollstreckungsversuchen), ist es selten möglich die Kosten vorauszusagen. Deshalb besteht auch keine Pflicht des Anwalts dies zu tun. Lediglich wenn der Mandant nach den Kosten fragt, muss der Anwalt eine Voreinschätzung geben. Dieser wird er jedoch regelmäßig unter den Vorbehalt stellen, dass der Prozess einen bestimmten Verlauf nimmt.

Mit anderen Worten: In vielen Fällen ist es überhaupt nicht möglich die Rechtsanwalts- und Prozesskosten vorauszusagen. Der Anwalt muss seit dem 01.07.2004 allerdings darüber aufklären, dass er nach dem Streitwert abrechnet.

Kann ein Anwalt auch für eigene Sachen Gebühren berechnen?

Wie ist es mit den Gebühren, wenn auf der Gegenseite ein Rechtsanwalt sich selbst vertritt.

Grundsätzlich darf ein Anwalt sich auch selbst vertreten. Es fallen dann die selben Gebühren an, als hätte sich der Anwalt von einem Kollegen vertreten lassen. Voraussetzung ist nur, dass der Anwalt in dieser Sache auch als Rechtsanwalt auftritt. Er tut dies zum Beispiel durch Nutzung des Kanzlei- Briefkopfes, durch Unterschrift als Rechtsanwalt oder indem er sich als Rechtsanwalt vorstellt.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung auch die Kosten der Gegenseite?

Ihre Aussage, dass Rechtsschutzversicherer nicht die Kosten der Gegenseite übernehmen, ist m. E. nicht richtig. Sollte eine Kostenübernahmebestätigung der Versicherung vorliegen, so trägt diese auch die Kosten der Gegenseite, wenn ein Rechtsstreit verloren geht.

Tatsächlich ist in § 5 Abs. 2 i) der ARB der meisten Rechtsschutzversicherungen die Übernahme der gegnerischen Kosten vorgesehen, soweit der Mandant verpflichtet ist, dessen Kosten zu erstatten. Den Hinweis habe ich in die Seite eingearbeitet.

Wie sieht das mit den Kosten bei einer Pflegschaft aus?

In einer Angelegenheit wurde durch das Gericht eine Pflegschaft angeordnet. Wer muss jetzt die Kosten des Pflegers tragen?

Grundsätzlich wird eine Pflegschaft durch das Gericht angeordnet. Dabei ergeht die Entscheidung gerichtskostenfrei. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Kosten anfallen. So hat das Gericht für den Pfleger zum Beispiel Kosten, die es als Auslagen auf den von der Pflegschaft Betroffenen umlegen kann. Dieser muss aber bei geringem Einkommen und geringem Vermögen auch nicht in jedem Fall leisten.

Betragen die Kosten für eine Erstberatung immer 232 €/ 243,60 €?

Nach einer Beratung berechnete mir ein Anwalt die Erstberatungsgebühr in Höhe von 180 Euro, zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale und Mehrwertsteuer, also 232 Euro. Mir kommt das ziemlich hoch vor. Fallen denn für eine Erstberatung immer 232 Euro an?

Nein! Die Erstberatungsgebühr gibt nur eine Obergrenze an. Bei einer Beratung muss der Rechtsanwalt immer erst die normalen Gebühren unter Berücksichtigung des Streitwertes errechnen.(meist 5,5/10 nach § 20 BRAGO) Sind diese höher, als 180,00 Euro, darf der Anwalt nicht mehr als 180,00 -nach Geltung des RVG 190,00 € (insgesamt 243,60 € /nach dem 01.01.2007 249,90 €) - abrechnen. Sind die Gebühren geringer, so dürfen nur diese niedrigeren Gebühren berechnet werden. Auf jeden Fall muss der Anwalt darlegen, welche Gebühren er berechnet hat und darf nicht nur die Erstberatungsgebühr ansetzen. (mehr)

Rechnung trotz PKH?

In einem Rechtsstreit wurde mir Prozesskostenhilfe bewilligt. Jetzt erhalte ich vom Anwalt eine Rechnung über die Kosten des Prozesses. Kann dass sein?

Wenn PKH bewilligt wurde, werden die Anwaltskosten vollständig von der Staatskasse übernommen. Der Anwalt erhält dabei jedoch nicht die selben Gebühren wie von einem selbst zahlenden Mandanten.
In vielen Fällen muss der Mandant die Prozesskosten jedoch maximal 4 Jahre lang in Raten zurückzahlen. Ist dann der rückbezahlte Betrag höher, als die Prozesskostenhilfegebühren, kann der Anwalt auch noch die Differenz zu den üblichen BRAGO-Gebühren verlangen. Zu diesem Zweck reicht er bei Beantragung der Prozesskostenhilfe zusätzlich eine normale Rechnung bei Gericht ein, die aber vorerst unberücksichtigt bleibt.
In einigen Fällen erhält der Mandant eine Abschrift dieser Rechnung.
Ansonsten darf nur eine Rechnung erstellt werden, über Leistungen, für die keine PKH gewährt wurde und für außergerichtliche Beratungsleistungen.(mehr)

Mit der letzten RVG-Reform erhält der Rechtsanwalt auch das recht auf die Prozesskosten einen Vorsschuss zu verlangen. Wird die PKH gewährt, wird der Vorschuss auf die PKH angerechnet. Allerdings darf der Rechtsanwalt die Differenz zu den Wahlanwaltsgebühren zu seinen Gunsten berücksichtigen. Auf diese Weise kann der Rechtsanwalt auch bei Prozesskostenhilfe die vollen Wahlanwaltsgebühren erhalten. Wichtig ist nur, dass der Vorschuss vor Entscheidung über die PKH vereinbart und gezahlt wird.

Muss der Anwalt auf die persönliche Verhältnisse des Mandanten Rücksicht nehmen?

Ich bin fast zahlungsunfähig und wurde vor dem Landgericht verklagt. Man sagte mir, dass ich mich ohne Anwalt nicht wehren könnte. Deshalb nahm ich mir einen Anwalt. Der setzte den Streitwert sehr hoch an und ich stehe nun vor einer Rechnung, die jenseits meiner Möglichkeiten liegt. Hätte der Anwalt auf meine finanziellen Verhältnisse Rücksicht nehmen müssen?

Die Gebührenordnung der Rechtsanwälte schreibt für die meisten Streitigkeiten feste streitwertabhängige Gebühren fest. Dem Anwalt verbleiben dennoch Pflichten auf die Vermögensverhältnisse seines Mandanten Rücksicht zu nehmen. Er sollte den Mandanten z.B. aufklären, in welchen Fällen Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe beansprucht werden kann. Außerdem hat er bei außergerichtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, die Gebühren in einem gewissen Rahmen festzusetzen oder Stundenhonorare zu vereinbaren und sollte dabei insbesondere im Strafverfahren auch Vermögensinteressen des Mandanten berücksichtigen. Für die gerichtliche Tätigkeit gelten dabei feste Gebührenssätze, die der Anwalt unabhängig von den Vermögensverhältnissen des Mandanten nicht unterschreiten darf.

Wie ist das mit den Kosten, wenn ich gewonnen habe?

Ich wurde unberechtigt verklagt. In der ersten Instanz wurde die Klage zurückgewiesen. Der Kläger gab jedoch nicht auf und ging in Berufung. Wegen des Anwaltszwanges musste ich mir nun einen Anwalt nehmen. Der Kläger hat dann die Berufung zurückgenommen. Mein Anwalt hat mir jetzt eine Rechnung gestellt. Kann er das, wo ich doch gewonnen habe und der Gegner die Kosten tragen müsste?

Er muss es sogar! Sie haben durch die Beauftragung einen Vertrag mit Ihrem Anwalt abgeschlossen. Dieser Vertrag verpflichtet Sie, die Anwaltskosten zu tragen. Sie können jetzt nur von Ihrem Gegner verlangen, dass der Ihnen die Kosten ersetzt. Ist der Gegner nicht zahlungsfähig können Sie auf den Kosten sitzen bleiben. (siehe)

Fallen auch Gebühren an, wenn das Gespräch nichts bringt?

Heute hatte ich ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt, das lediglich 18 Minuten dauerte. Bei dem Gespräch stellte es sich heraus, dass mir nichts Neues mitgeteilt wurde. Ich habe das Gespräch dann schnell beendet. Können in diese Fall überhaupt Gebühren berechnet werden?

Ja! Die Gebühren des Anwalts entstehen schon dadurch, dass Sie den Anwalt mit einem Problem konsultieren und er sich bereit erklärt, Sie zu beraten. Einen Wegfall der Kosten gibt es nur, wenn der Anwalt seine Pflichten verletzt (z.B. Erteilung falscher Auskünfte, Parteiverrat u.s.w.).

Gebührenrechnung beim Vergleich

Ich hatte eine Forderung über 3.000 €. Mein Anwalt hat davon zunächst 1.000 € eingeklagt. Später haben wir uns dann gegen Zahlung von 1.500 € auf die Erledigung der gesamten Forderung verglichen. Jetzt weiß ich nicht, was für Gebühren mein Anwalt berechnen kann.

Für die eingeklagten 1.000 € erhält der Anwalt 10 /10 eine Prozessgebühr und eine 10/10 Vergleichsgebühr. Für die restlichen 2.000 € erhält er nur 5/10 Prozessgebühr (bzw. 5/10 bis 10/10 Geschäftsgebühr), aber eine 15/10 Vergleichsgebühr.

Sowohl bei den Prozessgebühren, als auch bei den Vergleichsgebühren sind hier die Kappungsgrenzen zu beachten.

Kosten bei Beauftragung mehrerer Anwälte

Ich musste innerhalb des Verfahrens einen zweiten Anwalt hinzuziehen, da mein Anwalt an den Verhandlungen nicht teilnehmen konnte. Der eine behauptet ich hätte ihn direkt engagiert, dabei habe ich nur gefragt, ob er mich an diesem Termin vertreten kann...
Beide haben mir jetzt eine volle Rechnung gestellt.

Schon die Bitte an einen Anwalt ist die Beauftragung mit einem Mandat, wenn der Anwalt dies dann annimmt. Jedes Mandat verursacht dabei eigene Kosten, die der Anwalt abrechnen kann.
Kann der Anwalt an einem Gerichtstermin nicht teilnehmen, so bittet er meist einen Kollegen. Im Regelfall vereinbaren diese dann, die Gebühren zu teilen, so dass dem Mandanten keine Mehrkosten entstehen. Der Anwalt ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.(weiteres)

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Die Anwaltskosten bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners!

Ich wurde verklagt und die Klage wurde als unbegründet abgewiesen. Die Kosten soll laut Urteil die Gegenseite tragen.
Während des Prozesses habe ich PKH beantragt. Die PKH wurde bewilligt. Noch bevor ich den Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten habe, war die Firma insolvent.

Der Rechtsanwalt wurde von der Staatskassen bezahlt. Eigentlich sollte der Gegner die Kosten an die Staatskasse zurückzahlen. Das ging natürlich ins Leere.
Jetzt soll ich, als unschuldig Verklagter, an die Staatskasse als sogenannter Zweitschuldner auch für die Anwaltskosten aufkommen. Ist das rechtmäßig?

Grundsätzlich muss jeder, der einen Anwalt beauftragt, auch dessen Kosten tragen. Er kann nur in einigen Fällen die Kosten vom Gegner zurück verlangen. Ist der Gegner zahlungsunfähig bleibt der Mandant auf den Kosten sitzen. Daran ändert leider auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht viel. Lediglich der Umfang der Kosten kann sich dadurch verringern.

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Wirkungsdauer eines Mahnbescheids

Bis wann gilt ein Mahnbescheid eigentlich?

Ein Mahnbescheid selbst ist noch keine Möglichkeit zu vollstrecken. Hierfür muss ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids sollte frühestens zwei Wochen spätestens sechs Monate nach der Zustellung des Mahnbescheides gestellt werden. Wird der Antrag auf Vollstreckungsbescheid später als nach 6 Monaten gestellt und hat der Schuldner keinen Widerspruch oder Einspruch eingelegt, dann verliert der Mahnbescheid seine Wirkung. Er muss dann neu beantragt werden - Vorsicht - Verjährung droht! mehr

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Rechtzeitig Prozesskostenhilfe beantragen

Ein Bekannter hat einen Rechtsanwalt beauftragt. Jetzt muss er fast DM 5.000,-- DM Rechtsanwaltkosten für seine Scheidung bezahlen, jetzt ist er finanziell überfordert. Kann er jetzt nachträglich Prozesskostenhilfe beantragen?

Leider nein! Die Prozesskostenhilfe wird immer nur für die Zukunft gewährt. Eine Rückwirkung gibt es nur bis zu dem Zeitpunkt, an dem der vollständige Antrag mit allen notwendigen Unterlagen bei Gericht eingegangen ist. Sollte sich nachher herausstellen, dass die Kosten zu hoch werden, kann man lediglich versuchen, sich mit dem Rechtsanwalt auf die Zahlung von Raten zu einigen.

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Die Sache mit dem Arbeitsgericht

Habe gerade eine Rechnung wegen Kündigungsschutzklage erhalten, die mich vom Stuhl warf. Ich glaubte an einen Irrtum. Jetzt habe ich Klarheit. Zumal der Anwalt über diese Kosten nicht informiert hatte, nur die Kosten für den Fall des Verlierens nannte.

Ja, bei Arbeitsgerichten gilt, dass in erster Instanz jeder seine Rechtsanwaltskosten selbst tragen muss. Hat Sie der Anwalt aber nicht darüber aufgeklärt, so können Sie einen Schadensersatzanspruch gegen Ihren Anwalt haben.

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Vollstreckungsbescheid und Vollstreckung

Wenn jemand gegen einen Vollstreckungsbescheid vorgehen will - der aber schon ergangen ist - sollte er gleichzeitig die
Unterlassung der ZV (Zwangsvollstreckung, d.Verf.) aus dem VB(Vollstreckungsbescheid, d.Verf.) fordern. Ich ärgere die Leute zu gern, indem ich - während das gerichtliche Verfahren noch läuft - erst einmal das Konto sperren lasse, nur weil sie nicht die Einstellung der ZV verlangt haben.
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Bei Unsicherheit über die Zahlungsfähigkeit

Kostenspartipps: Erst einmal durch eine Schuldnerverzeichnisanfrage oder Anfrage beim Insolvenzgericht prüfen, ob ein späteres Verfahren überhaupt noch lohnt (gerade bei GmbH).
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Stundensatzvereinbarungen in Schriftform

Wichtig ist der Hinweis, dass Stundensätze unbedingt in Textform vereinbart werden müssen, da sonst nach dem Streitwert abgerechnet wird. Die Berechnung der Gebühren nach dem Streitwert kann übermäßig hoch ausfallen, wie in meinem Falle. In  ( ..einer Rechtsstreitigkeit gab es eine Vereinbarung.... Änderung durch d. Verfasser) Um diese Vereinbarung auf "Pferdefüsse" zu überprüfen, habe ich einen beratenden Anwalt hinzugezogen. Dieser Anwalt hat trotz mündlicher Vereinbarung nicht nach Stundensatz sondern nach Streitwert abgerechnet. Im Übrigen: Die ursprüngliche Vereinbarung musste nicht geändert werden. Kosten incl. MwSt. DM 8.555,12!
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RVG Rechner