Kosten bei einer Ehescheidung

Wird eine Ehe geschieden, so werden die Kosten, sofern das Gericht nichts anderes bestimmt, gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, dass jede Partei Ihre Anwaltskosten selbst zu tragen hat und die Gerichtskosten hälftig geteilt werden. Eine andere Entscheidung trifft das Gericht nur, wenn die Tragung der Kostenlast für die eine Partei unbillig wäre.

Kosten in Unterhaltssachen

Wird durch einen Unterhaltsberechtigten der Unterhalt geltend gemacht, so sind die Kosten genauso zu tragen, wie bei einem ganz normalen Urteil. Das heißt, dass der Unterliegende die Kosten zu tragen hat.
In Ausnahmefällen kann auch der auf Unterhalt Verklagte, selbst dann auf Erstattung der Kosten in Anspruch genommen werden, wenn die Unterhaltsklage abgewiesen wurde. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Beklagte die Feststellung, ob er nun zum Unterhalt verpflichtet ist oder nicht, durch verspätete Auskunft über seine Vermögensverhältnisse herauszögert.

  • bei einem Urteil
  • bei Verfahren vor den Arbeitsgerichten
  • bei Erklärung der Erledigung
  • bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners
  • bei Verzug oder Schadensersatzanspruch
  • bei Ehesachen
  • bei einer Klagerücknahme
  • bei einem Vergleich
  • bei einem gerichtlichem Anerkenntnis
  • Übernahme der Kostenlast durch Prozessfinanzierer
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