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Kosten bei einer Klagerücknahme

Wird die Klage im Zivilverfahren ohne ein Urteil zurück genommen, so trägt zunächst jede Partei selbst ihre Kosten. Der Beklagte kann jedoch durch einen Antrag an das Prozessgericht erwirken, dass ein Beschluss ergeht, nachdem der Kläger alle Kosten zu tragen hat.
Im Falle einer Klagerücknahme ermäßigen sich die Gerichtskosten meist erheblich. Im Zivilprozess können sie auf 1/3 der Gebühren gesenkt werden, wenn die Klagerücknahme vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erklärt wird. Im Arbeitsgerichtsprozess fallen die Gerichtskosten sogar ganz weg, wenn die Klagerücknahme rechteitig erfolgt.

Im Falle eines Anerkenntnis

Erkennt der Schuldner die Klageforderung sofort an und hat der Kläger keinen Grund zur Klageerhebung gehabt (z.B. hätte er vorher mahnen können und dies nicht getan), so trägt der Kläger trotz Obsiegen die Kosten. (Fazit)

Kosten bei einem Vergleich

Vergleichen sich die Parteien vor Gericht oder außerhalb, so treffen Sie entweder eine Vereinbarung über die Kostentragung oder die Kosten werden "gegeneinander aufgehoben".

Dies bedeutet, dass jeder die Gerichtskosten zur Hälfte zu tragen hat und weitere Kosten, wie Awaltsgebühren und sonstige Kosten selbst zu tragen hat.
Gelegentlich wird auch in einem Beschluss angeordnet das die Kosten gegeneinander aufzuheben sind.

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