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Der Verzug und die Rechtsanwaltskosten

Ist der Schuldner einer Leistung in Verzug, so kann er dazu verurteilt werden, die angefallenen Rechtsanwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Der Verzug einer Partei tritt z.B. ein durch In diesen Fällen können - auch ohne Urteil - die Rechtsanwaltskosten von der im Verzug befindlichen Seite als Verzugsschaden verlangt werden. (Rechtsgrundlage § 286, 280 BGB n.F.)

Schadensersatzanspruch - der Umfang

Steht jemandem ein Schadensersatzanspruch zu, so sind von diesem auch regelmäßig die Kosten eines Rechtsanwaltes erfasst (z.B. bei Verkehrsunfall) Dies gilt aber nicht für Ansprüche gegen die eigene Kaskoversicherung.

Besonderheiten gibt es bei der Erstattungsfähigkeit der Kosten von Gutachten.

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