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Anwaltsgebühr und Gerichtskosten beim Mahnbescheid

Hier können auch die Kosten eines Mahnbescheides errechnet werden. Die Kosten variieren je nach Art der Streitigkeit.
Einen Vergleich der Kosten einer Klage und eines Mahnbescheides erhalten Sie, indem Sie im Menü zur Berechnung zunächst die Art der Rechtsstreitigkeit wählen und dann den streitigen Betrag eingeben. Berechnen Sie die Gebühren wie angegeben. Sowohl bei den Kosten des Gerichts (Regelfall 2), als auch bei den Rechtsanwalts-und Gerichtskosten (Regelfall 3) werden dann neben den Klagekosten auch die Kosten des Mahnbescheides angegeben.(Vergleichen Sie ruhig mal!)

Schritt 1 - Bestimmen von Forderungshöhe und Art des Verfahrens

Höhe der Forderung, die durch den Mahnbescheid durchgesetzt werden soll (ohne Zinsen und Nebenkosten, wie Inkassokosten, Mahngebühren u.s.w.)

 €

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Schritt 2 - Art des Rechtsstreits bestimmen

es handelt sich um eine normale zivilrechtliche Forderung
es handelt sich um eine Forderung aus einem Arbeitsverhältnis (Mahnbescheid vor dem Arbeitsgericht)

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Schritt 3 - Die Gebühren berechnen

mit Mehrwertsteuer bei Mandatsende nach dem 01.01.2007
ohne Mehrwertsteuer

Die Kosten eines Mahnbescheids betragen im Regelfall:
Gerichtskosten
Kosten des RA für die Beantragung des Mahnbescheides  €
Kosten des RA für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides  €
Kosten des RA für die Vollstreckung
zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale  €
Wahrscheinliche Gesamtkosten:
Hinzu kommen die Kosten für jede Zustellung an den Antragsgegner und die Kosten des Gerichtsvollziehers (sehr unterschiedlich).

Legt der Antragsgener Widerspruch oder Einspruch ein, so entstehen die Kosten wie in einem normalen gerichtlichen Verfahren.

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