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Art der Streitigkeit

Ebenfalls einen Einfluss auf die Höhe der Kosten hat es, zu welcher Verfahrensart die Streitsache zuzurechnen ist.
Unterschieden wird hierbei in:

Privatrechtliche oder auch zivilrechtliche Streitigkeiten:

Zu erkennen sind diese Streitigkeiten daran, dass sich mindestens zwei Parteien als gleichberechtigt gegenüber stehen. Zum Privatrecht gehören z.B.

Strafrechtliche Streitigkeiten/Bußgeldsachen:

Strafsachen und Bußgeldsachen sind alle die Angelegenheiten, in denen durch Behörden oder die Staatsanwaltschaft eine Strafe oder Maßregeln (Geldstrafen, Bußgelder, Haftstrafen, Führerscheinentzug, Einweisung in Kliniken u. s. w.) verhängt werden. Nicht dazu gehören Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche der Opfer. Diese sind im zivilrechtlichen Wege durchzusetzen.

Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Wie der Name schon vermuten lässt, hat man es bei einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit meist mit öffentlichen Institutionen, also Behörden, Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zu tun. Diese handeln dann auch in ihrer Eigenschaft als Behörde (z.B. Erteilung einer Bauerlaubnis). Handlungsweisen von Behörden die auch "normale" Bürger vornehmen könnten, gehören jedoch meist in das Privatrecht. (z.B. Einkauf von Büromaterial, Bauaufträge) oder aber ins Arbeitsrecht (z.B. Anstellung eines Sachbearbeiters)
Im Öffentlichen Recht entscheiden vier Gerichte

Arbeitsrechtsstreitigkeiten

Streitigkeiten in Arbeitssachen sind immer auch zivilrechtliche Streits. Da hierfür aber eigene Gerichte eingerichtet sind, gelten hier auch andere Gebühren. Arbeitsrechtsstreitigkeiten sind alle Streitigkeiten, die aus einem Arbeitsverhältnis entstehen.
Nicht jedoch bei
Vor dem Arbeitsgericht gibt es nebenher noch die Besonderheit, dass die Anwaltskosten der ersten Instanz von jeder Partei selbst zu tragen sind. Das gilt sogar dann, wenn die Partei vollständig gewinnt.

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