
Dieses Formular enthält Angaben zur Person des Antragstellers sowie zur Person des Antragsgegners. Füllen Sie diese Angaben sorgfältig aus. Geben Sie insbesondere bei Personen die Vornamen und vollständigen Adressen an. Bei Gesellschaften, Firmen oder Vereinen ist es notwendig anzugeben, wer diese Firma gesetzlich vertritt.
Weiterhin müssen Sie Angaben zur einzuziehenden Forderung machen. Diese ist mit genauem Betrag, dem Grund - (z.B. Rechnung Nr. .... vom ....), den Zinsen (z.B. 5 % über dem Basiszinssatz der EZB - zur Zeit 3,62%) dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Zinsen (z.B. Datum der Fristsetzung in der ersten Mahnung) anzugeben.
Außerdem müssen Sie angeben, bei welchem Gericht die Forderung im Falle eines Widerspruches durchgesetzt werden muss. Dies richtet sich nach dem Gerichtsstand Ihres Gegners.
Der ausgefüllte Mahnbescheid ist beim Mahngericht ihres eigenen Wohnortes abzugeben (Zusenden per Post oder Abgabe in der Rechtsantragsstelle). Das Mahngericht ist meiste ein für jedes Bundesland bestimmtes Amtsgericht (in Arbeitssachen das Arbeitsgericht). So ist zum Beispiel das Amtsgericht Wedding das zentrale Mahngericht für Berlin und Brandeburg, das Amtsgericht Coburg ist zuständig für Bayern und das Amtsgericht Hünfeld ist zuständig für Hessen.
Nach Einzahlung der Gerichtsgebühren wird der Mahnbescheid dann erlassen und an den Schuldner zugestellt. Mit dem zugestellten Mahnbescheid kann man jedoch noch nicht vollstrecken. Erst zwei Wochen nach Zustellung kann ein Vollstreckungsbescheid beim gleichen Gericht beantragt werden, der dann aber wie ein Urteil vollstreckbar ist.
Ist der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides nicht innerhalb von sechs Monaten ab Zustellung des Mahnbescheides gestellt worden und hat der Schuldner auch nicht Widerspruch oder Einspruch erhoben, so verliert der Mahnbescheid seine Wirkung.
Nach einem Widerspruch wird die Streitsache
an das zuständige Gericht abgegeben und die Streitigkeit wie eine
ganz normale Klage behandelt (auch in Bezug
auf die Kosten). Das Gericht gibt dann dem Antragsteller Bescheid.
Der Antragsteller hat nun einen
Klageschriftsatz zu verfassen, in der er