Art der Streitigkeit
Ebenfalls einen Einfluss auf die Höhe der Kosten
hat es, zu welcher
Verfahrensart die
Streitsache zuzurechnen ist.
Unterschieden wird hierbei in:
Zu erkennen sind diese Streitigkeiten daran, dass sich mindestens
zwei Parteien als
gleichberechtigt gegenüber
stehen. Zum Privatrecht gehören z.B.
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familien-, und erbrechtliche Angelegenheiten,
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sämtliche Vertragsangelegenheiten (Kauf, Bürgschaften, Leasing
....),
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Ansprüche aus Eigentum und Besitz (Sachen und Immobilien),
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Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfällen, Verträgen
und unerlaubten Handlungen,
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Gesellschaftsverträge und die sich daraus ergebenden Streitigkeiten,
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ungerechtfertigte Bereicherung (Rückforderung von Leistungen bei unwirksamen
Verträgen)
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u. s. w.
Strafsachen und Bußgeldsachen sind alle die Angelegenheiten, in denen
durch Behörden oder die Staatsanwaltschaft eine Strafe oder Maßregeln
(Geldstrafen, Bußgelder, Haftstrafen, Führerscheinentzug, Einweisung
in Kliniken u. s. w.) verhängt werden. Nicht dazu gehören Schmerzensgeld-
und Schadensersatzansprüche der Opfer. Diese sind im
zivilrechtlichen
Wege durchzusetzen.
Wie der Name schon vermuten lässt, hat man es bei einer öffentlich-rechtlichen
Streitigkeit meist mit
öffentlichen Institutionen,
also
Behörden,
Anstalten
oder
Körperschaften des öffentlichen
Rechts zu tun. Diese handeln dann auch in ihrer Eigenschaft als Behörde
(z.B. Erteilung einer Bauerlaubnis). Handlungsweisen von Behörden
die auch "normale" Bürger vornehmen könnten, gehören jedoch
meist in das
Privatrecht. (z.B. Einkauf von Büromaterial,
Bauaufträge) oder aber ins
Arbeitsrecht
(z.B. Anstellung eines Sachbearbeiters)
Im Öffentlichen Recht entscheiden vier Gerichte
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Das Sozialgericht (Streitigkeiten mit den öffentlichen Versicherungsträgern/gesetzlichen
Krankenkassen)
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Das Finanzgericht (Streitigkeiten in Steuer-
und Abgabensachen)
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das Verwaltungsgericht (alle übrigen Streitigkeiten
mit Behörden)
-
die Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder (für Privatbürger
nur bei Grundrechtsverletzungen) - Um eine erfolgreiche Klage vor einem
Verfassungsgericht anzustrengen, ist es notwendig, den Instanzenzug der
anderen Gerichte auszuschöpfen, so dass eine Kostenberechnung
erst notwendig wird, wenn alle Instanzen erschöpft sind.
Streitigkeiten in Arbeitssachen sind immer auch
zivilrechtliche
Streits. Da hierfür aber eigene Gerichte eingerichtet sind, gelten
hier auch andere Gebühren. Arbeitsrechtsstreitigkeiten sind alle Streitigkeiten,
die aus einem Arbeitsverhältnis entstehen.
Nicht jedoch bei
Vor dem Arbeitsgericht gibt es nebenher noch die Besonderheit, dass die Anwaltskosten der ersten Instanz von jeder Partei selbst zu tragen sind. Das gilt sogar dann, wenn die Partei vollständig gewinnt.