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Was Sie über Rechtsanwaltsgebühren wissen sollten!

Zu der Ermittlung der Rechtsanwaltsgebühren gibt es einiges Wissenwertes.

Kontrolle bei der Rechtsanwaltskammer

Die von einem Rechtsanwalt festgesetzten Gebühren werden in einem Gerichtsverfahren durch ein Gutachten der Rechtsanwaltskammer überprüft. Die Kammer stellt dann fest, ob die richigen Gebühren abgerechnet wurden und ob diese für den Fall auch angemessen sind. Nach Angaben der Anwaltskammern werden dabei selten überhöhte Gebühren festgestellt.

Es besteht jedoch die Möglichkeit vor dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer ein Gebührenvermittlungsverfahren einzuleiten oder die Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin anzurufen. Dabei wird von einem Juristen eine Eingiung zwischen Rechtsanwalt und Mandanten gesucht.

Ansonsten können Sie die Rechnung auch durch einen anderen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Hierfür würden aber neue Gebühren anfallen.

Rechtsanwalt am anderen Gerichtsstand

Bei der Wahl des Rechtsanwaltes sollten Sie auch beachten, an welchem Ort die Streitsache gerichtlich ausgetragen werden muss (Gerichtsstand). Der Anwalt kann nämlich bei Auftreten vor einem Gericht, welches nicht in seinem Landgerichtsbezirk liegt, mit der Vertretung im Gerichtstermin entweder einen dort ansässigen Rechtsanwalt beauftragen (die hierfür anfallenden Kosten trägt manchmal der Mandant) oder aber die Fahrt- und Übernachtungskosten sowie ein Abwesenheitsgeld verlangen.
Dies sind Kosten, die nicht in jedem Fall auf die unterliegenden Seite abgewälzt werden können. Soweit es möglich ist, sollte man also einen Rechtsanwalt am Gerichtsstand des jeweiligen Beklagten beauftragen.

Rahmengebühren

In einigen Fällen ist durch das RVG vorgesehen, dass der Rechtsanwalt sogenannte Rahmengebühren festsetzen kann. Hierbei ist die Höhe der Gebühren nicht von vornherein durch das Gesetz bestimmt, sondern richtet sich danach, wie schwierig oder umfangreich die Ermittlung der Rechtslage und die Bearbeitung ist.
Der Anwalt kann hier selbst bestimmen, wo er sich im Gebührenrahmen bewegt.
Rahmengebühren gibt es zum Beispiel bei den Gebühren für die einfache vorgerichtliche Vertretung (Geschäftsgebühr) oder im Strafverfahren.
So kann die Gebühr für die vorgerichtliche Vertretung des Mandanten dem Mandanten, zwischen 0,5 und 2,5 Gebühren anfallen. Die Höhe einer gebühr richtet sich dabei immer nach dem Gegenstandswert.
Der Regelfall, also ein einfacher und wenig umfangreicher Fall wird mit 1,3 Gebühren bewertet. In ganz schwierigen Fällen kann der Rechtsanwalt den Rahmen voll ausschöpfen. So kann er seit dem 01.07.2004 bis zu 2,5 Gebühren verlangen.

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