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Mahnbescheid und Mahnverfahren

Das Mahnverfahren ist ein abgekürztes Gerichtsverfahren, bei dem auch ohne aufwendiges Klageverfahren ein Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) erwirkt werden kann. Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ersetzt hier den Klageschriftsatz und der Vollstreckungsbescheid das (Versäumnis-)Urteil.

Das besondere am Mahnverfahren ist, dass kein Richter überprüft, ob die Forderung berechtigt ist.

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