Wie ermittle ich eigentlich den Gerichtsstand?
Der Gerichtsstand einer Person ist der Ort, an welchem diese verklagt
werden muss. Wird die Klage bei einem falschen, also örtlich unzuständigem
Gericht eingereicht, so ist sie unzulässig und verursacht in der Regel
überflüssige Kosten.
Die Rechtsprechung und Gesetzeslage zur Frage des Gerichtsstandes ist
je nach Rechtsgebiet verschieden. Dennoch gibt es Grundsätze, die
für alle Verfahren nahezu identisch sind. Es gibt verschieden Arten
von Gerichtsständen, die unterschiedliche Priorität genießen.
Ausschließlicher Gerichtsstand
Ist ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben, so darf die
Klage nur hier erhoben werden, auch wenn noch ein anderer Gerichtsstand
existiert. Ausschließliche Gerichtsstände gibt es, bei Klagen
um Immobilien (Lage der Immobilie), bei Miet- und Pachtstreitigkeiten über
Räume und Grundstücke (Lage der Miet-/Pachtsache), Klagen aus
Umwelthaftung (Ort der Verschmutzung).
Besonderer Gerichtsstand
Besondere Gerichtsstände dienen der Erweiterung der
Allgemeinen
Gerichtsstände. Klagen sind hier also sowohl am allgemeinen Gerichtsstand
zulässig, als auch am Besonderen. Besondere Gerichtsstände bestehen
bei dauerhaft nicht an Ihrem Wohnsitz lebenden Personen (Zweitwohnsitz),
bei Streitigkeiten von Mitgliedern von Organisaionen, Gesellschaften, Vereinen
(Sitz der Organisation), bei Erbstreitigkeiten (Wohnsitz des Erblassers),
bei Streit aus Vermögensverwaltung (Ort des Vermögens), bei Streit
aus unerlaubten Handlungen/Schadensersatz z.B. aus Verkehrsunfällen
(Ort der Handlung), bei Erhebung einer Widerklage (Ort der ersten Klage).
Wichtig ist hier der Gerichtsstand des Erfüllungsortes. Erfüllungsort
ist der Ort, an dem die Leistung erbracht werden soll- Bei Zahlungen ist
regelmäßig der Wohnsitz des Schuldners Erfüllungsort!
Allgemeiner Gerichtsstand
Der Allgemeine Gerichtsstand greift im Regelfall, wenn keine
anderen
Gerichtsstände gegeben sind. Der Allgemeine Gerichtsstand ist
bei einer natürlichen Person der Wohnsitz, bei Unternehmen, "Firmen"
und bei Behörden im Regelfall deren Sitz. In Insolvenzsachen ist der
Allgemeine Gerichtsstand der Sitz des Insolvenzgerichtes.
Gerichtsstandvereinbarung
Eine Vereinbarung darüber, bei welchem Gericht geklagt werden
soll ist fast immer unwirksam. Lediglich, wenn die Parteien beide entweder
Kaufleute oder Personen des Öffentlichen Rechts (Behörden, öffentlich-rechtliche
Anstalten ...) sind, können sich die Parteien über den Gerichtsstand
einigen. Privatpersonen sind an solche Einigungen niemals gebunden.
Haben Sie den Gerichtsstand ermittelt, so können Sie unter www.jusline.de das jeweils zuständige Gericht und dessen Anschrift ermitteln.
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