Logo

Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren nach dem RVG

Der Rechtsanwalt, der in Strafsachen tätig wird, kann seine Gebühren innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens festsetzen (Betragsrahmengebühren). Dies Gebühren gelten

Spezialisten im Strafrecht arbeiten häufig mit Honorarvereinbarungen. Für diese gelten die hier errechneten Gebühren nicht. Die Kosten des Anwalts werden jedoch nur in der gesetzlichen Höhe erstattet.

Die Gerichtskosten richten sich nach dem Umfang der Verurteilung und betragen in erster Instanz (ab 01.08.13/vor 01.08.13)

weiter

Schritt 1- Zuständiges Gericht ermitteln

Wann wurde der Anwalt beauftragt?

Meine Sache wird verhandelt vor dem

     Amtsgericht - AG zuständig bei allen übrigen Straftaten, wenn weniger als 4 Jahre Haft zu erwarten sind
     Strafkammer beim Landgericht -LG (zuständig in den übrigen Fällen, wenn eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und mehr erwartet wird sowie in einigen Fällen bei möglicher Schuldunfähigkeit des Täters)
     Schwurgericht am Landgericht - LG (alle Tötungsdelikte außer fahrlässige Tötung) 
     Oberlandesgericht - OLG 
    (zuständig bei Staatsschutzdelikten - Hochverrat, Friedensverrat, Attentate mit politischem Hintergrund ...) oder vor einer Wirtschaftsstrafkammer
Es geht um die Vertretung in
    der ersten Instanz
    der Berufung
    der Revision
weiter zur Berechnung

Schritt 2 - Kosten berechnen

  Der Mandant befindet sich nicht auf freiem Fuss (z.B. Untersuchungshaft, Sicherungsverrwahrung, Strafhaft u.s.w.)767
Grundgebühr gem. RVG VV 4100/4101 :
Vorverfahren gem. RVG VV 4104/4105 :
Vertretung im Hauptverfahren :
Akteneinsicht, schriftliche Stellungnahmen, Einspruchsschreiben u.s.w.
Vertretung in Verhandlungsermin/en:
Einstellung/Rücknahme des Einspruchs vor erstem Verhandlungstermin durch Tätigkeit des Anwalts gem. RVG VV 4141
zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale gem. RVG VV 7002
Gesamtkosten einschließlich Mehrwertsteuer:
(Mandatsende vor/ nach dem 01.01.2007 )

Bei gleichzeitiger Verurteilung zu Schadensersatz vor den Strafgericht (Adhäsionsverfahren) entstehen weitere Kosten.

Die Gebühren für einen Pflichtverteidiger übernimmt zunächst die Staatskasse. Bei einem Freispruch können diese Kosten aber auf den Privat oder Nebenkläger übergehen.

RVG Rechner
Haftung/Daten | Sagen Sie Ihre Meinung! | Impressum