Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten in öffentlich-rechtlichen
Angelegenheiten
Im öffentlichen Recht gibt es drei verschiedene Gerichte, die zur
erstinstanzlichen Entscheidung berufen sind: Je nach Zuständigkeit
des Gerichtes entstehen andere Gebühren, deshalb entscheiden Sie sich
bitte, um welche Streitigkeit es sich handelt.
Vorsicht bei Bußgeldsachen gelten die Vorschriften in
Strafsachen oder
Bußgeldsachen.
allgemeine Verwaltungsrechtsstreitigkeit nach dem RVG
In dem Streit geht es um Entscheidungen und Handlungen von Behörden
(z.B. Abschleppkosten für Fahrzeug, Baugenehmigungen, Rückerstattungsansprüche
...) soweit diese nicht zu den beiden anderen Bereichen gehören. Berechnung
nach dem RVG (für Aufträge nach dem 01.07.2004)
Sozialrechtsstreitigkeiten
(vorübergehend nicht in Betrieb)
Hier geht es um Streitigkeiten mit Behörden und Trägern öffentlicher
Leistungen, wie Sozialversicherungen (gesetzliche Krankenkassen, Renten-und
Pflegeversicherungsträger), Arbeitslosenversicherung/Arbeitsamt,
Kriegsopferfürsorge, (auch Kindergeld, Insolvenzgeld...). Streit mit
privaten Versicherungen fällt in
das Zivilrecht.
Finanzrechtsstreitigkeiten
(vorübergehend nicht in Betrieb)
Hier geht es um Streitigkeiten mit Behörden der Finanzgerichtsbarkeit.
Diese befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Steuer- und
Abgabenrecht.