Logo

Bußgeldverfahren - Rechtsanwaltsgebührenrechner im nach dem RVG

Berechnet werden sollen die Kosten :

Die Gerichtskosten richten sich nach der Höhe des ausgeurteilten Bußgelds. Das Bußgeld beträgt:
Die Gerichtskosten werden € betragen.

In Bußgeldsachen kann der Rechtsanwalt, die Gebühren für seine Tätigkeit innerhalb eines Rahmens festsetzen. Bei durchschnittlichen Fällen wird dabei stets die Regelgebühr anzusetzen sein. Die Regelgebühr kann je nach Bedeutung für den Mandanten, Arbeitsumfang, rechtlicher Schwierigkeit und Einkommen des Mandanten nach oben oder unten von dieser Gebühr abweichen.(Betragsrahmengebühren).

Es geht um ein Bussgeld

    unter 60,00 €
    von 60,00 € bis 5.000,00 €
    über 5.000,00€

Kosten berechnen

Grundgebühr :
Vorverfahren vor der Verwaltungsbehörde:
   Termin vor der Verwaltungsbehörde
    Einstellung vor Abgabe an das Gericht
Vertretung im Hauptverfahren vor dem Gericht:
Akteneinsicht, schriftliche Stellungnahmen, Einspruchsschreiben u.s.w.
    Vertretung in Verhandlungsermin/en :
    Einstellung/Rücknahme des Einspruchs vor erstem Verhandlungstermin durch Tätigkeit des Anwalts
zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale
Gesamtkosten einschließlich Mehrwertsteuer:
(Mandatsende vor/ nach dem 01.01.2007 )

RVG Rechner
Haftung/Daten | Sagen Sie Ihre Meinung! | Impressum