Berechnet werden sollen die Kosten ab dem 01.08.2013 vor dem 01.08.2013 :
Die Gerichtskosten richten sich nach der Höhe des ausgeurteilten Bußgelds. Das Bußgeld beträgt: € Die Gerichtskosten werden € betragen.
In Bußgeldsachen kann der Rechtsanwalt, die Gebühren für seine Tätigkeit innerhalb eines Rahmens festsetzen. Bei durchschnittlichen Fällen wird dabei stets die Regelgebühr anzusetzen sein. Die Regelgebühr kann je nach Bedeutung für den Mandanten, Arbeitsumfang, rechtlicher Schwierigkeit und Einkommen des Mandanten nach oben oder unten von dieser Gebühr abweichen.(Betragsrahmengebühren).
Es geht um ein Bussgeld