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Rechtsschutzversicherung - Übernahme der Anwaltskosten

Wer selbst klagt oder sogar verklagt wird, hat mit einer Menge Kosten zu rechnen. In diesen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung, den notwendigen Rückhalt geben, um effektiven Rechtsschutz herbeizuführen.

Doch nicht alle Rechtsschutzversicherungen gewähren gleichen Schutz und einige Problemstellungen sind überhaupt nicht versicherbar.

Bevor Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, prüfen sie daher genau, auf welchen Rechtsgebieten sie unter Umständen anwaltlichen Rat benötigen. Der Bewohner seiner Eigentumswohnung benötigt keinen Mietrechtsschutz!
Prüfen Sie zum auch, ob Sie nicht doppelt versichert sind. Häufig sind in Kfz-Versicherungsverträgen oder bei Automobilclubs schon Rechtsschutzversicherungen drin, die zumindest den Verkehrsrechtsschutz abdecken.
Und ja, es gibt sie, Anwalts Liebling, doch die Werbung deckt sich nicht immer mit den wirklichen Vorlieben der Rechtsanwälte. Einen guten Überblick darüber, mit welchen Rechtsschutzversicherern Sie gute Erfahrungen machen könnten und welche gerade nicht Anwalts Liebling sind, finden Sie hier

Übernahmefähige Kosten

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten, die notwendig sind, um einen Anspruch zu verfolgen, bzw. eine Klage abzuwehren. Dazu gehören stets die eigenen Anwaltskosten soweit diese sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (RVG) halten, die Gerichtskosten und auch die erstattungsfährigen Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren geht. Vereinbart der Mandant mit dem Anwalt eine Vergütung über die gesetzlichen Gebühren hinaus, so wird die Rechtsschutzversicherung diese zusätzlichen Kosten nicht tragen.

Wenn es notwendig ist, dann werden dem Rechtsanwalt auch die Kosten für die Reise an ein anderes Gericht (außerhalb des eigenen Landgerichtsbezirks) oder die Kosten für die Beauftragung eines Kollegen vor Ort erstattet. Die Notwendigkeit besteht aber nur, wenn kein Anwalt am Klageort beauftragt werden kann, z.B. weil dieser zu weit weg ist und der Fall in einem persönlichen Gespräch erörtert werden muss.

Muss der Versicherte, Zeugen stellen und deren Kosten übernehmen oder sogar ein kostenintensives Gutachten erbringen um sein Recht durchzusetzen, so werden auch diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung ersetzt; allerdings erst, wenn das Gutachten oder die Zeugenbefragung durch das Gericht angeordnet wurden.

Klarheit über die Kostenübenahme bringt eine Deckungszusage durch den Versicherer. Die Deckungsanfrage an die Versicherung kann auch durch den Anwalt vorgenommen werden. Dieser ist allerdings berechtigt, hierfür Gebühren zu nehmen. Streitwert ist hier die Höhe der später anfallenden Gebühren. Deshalb sollten Sie diese Vorgehensweise nur dann wählen, wenn Ihnen der Anwalt zugesichert hat, dafür keine Gebühren zu nehmen, oder schon in der Deckungsanfrage rechtliche Probleme erörtert werden müssen. Oft verweisen die Rechtsschutzversicherungen den Versicherten darauf, dass der Anwalt die Deckungsanfrage stellen soll. Hierfür besteht keine Notwendigkeit. Vielmehr könnte man auch überlegen, ob die Kosten der Anfrage bei der Versicherung nicht als ersatzfähiger Schaden wegen einer Aufklärungspflichtverletzung bei der Versicherung geltend gemacht werden könnten.

Die dann erteilte Deckungszusage bietet noch keine Sicherheit dafür, dass die Rechtsschutzversicherung alle Kosten auch übernimmt. Dennoch gibt es erfahrungsgemäß weniger Probleme mit der Abrechnung, wenn die Deckungszusage vorliegt.

Nicht übernommene Kosten

Einige Kosten werden nicht durch die Rechtsschutzversicherung übernommen.
Zum Beispiel:

Tipp:

Sofern die Angelegenheit nicht innerhalb kurzer Zeit zu erledigen ist (z.B. Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, kurzfristiger Widerspruch gegen Behördenentscheidungen u.s.w.), fragen Sie vor Beauftragung eines Rechtsanwaltes bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt.

Nach erteilter Deckungszusage wenden sie sich dann an den Anwalt ihres Vertrauens. So gehen Sie sicher, dass die Tätigkeiten des Anwaltes von Ihrer Rechtsschutzversicherung bezahlt werden.

Bei den dringenderen Angelegenheiten können Sie zumindest gleichzeitig mit der Beauftragung des Anwaltes die Deckungszusage anfordern.

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