
In einigen Fällen kann Ihnen vor Gericht auch Prozeßkostenhilfe zustehen. Damit wird die Streitigkeit zwar nicht in jedem Fall kostenfrei. Sie können die Kosten jedoch in Raten bezahlen und häufig auch Kosten sparen.
Grundsätzlich dürfen Rechtsanwälte jedoch keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Das Berufsrecht verbietet es einen unangemessen niedrigen Preis zu vereinbaren oder sogar mit kostenloser Tätigkeit zu werben. Diese Vorschrift schützt - auch wenn es zunächst einmal anders klingt - zuerst den Mandanten. Denn extrem preisgünstige Beratung kann es nur zu Lasten der Qualität geben. Schon im Studium lernt der Jurist, dass kein Fall dem anderen gleicht. Der Anwalt muss vor der Erteilung eines Rates also sorgfältig die Einzelheiten prüfen, sich über die neuesten Urteile informieren und den Mandant auf bestehende Risiken hinweisen. Das geht leider nicht für 20,00 €.
Neuerdings tauchen auch Anbieter auf, die für schmales Geld eine Erstberatung anbieten. Die meisten Fällen, für die ein Rechtsanwalt aufgesucht wird sind jedoch nicht in einer Erstberatung zu lösen. Ziel dieser preiswerten Angebote ist es, das folgende Mandat zu übernehmen. Die weitere Bearbeitung erfolgt dann zu den üblichen Kosten. Bei Fällen, in denen tatsächlich nur eine einmalige Beratung nowendig sind, sind diese Angebote allerdings vorteilhaft.
Erfahrungen aus der Praxis zeigen auch, dass Auskünfte von Behörden oder Rechtsschutzversicherern oft fehlerhaft sind, da diese nicht den gesamten Fall prüfen können oder für eine solche Beratung überhaupt nicht ausgebildet sind. Freilich kann auch ein Rechtsanwalt eine fehlerhafte Antwort geben, doch die Fehlerquote ist hier deutlich unter einem Prozent.
Häufig wird im Internet kostenlose oder kostengünstige Rechtsberatung angeboten. Diese Angebote sollten jedoch kritisch betrachtet werden. Allgemeine Aussagen, wie zitierte Urteile oder Rechtsberatung in Form von Fragebögen -wie hier auf dieser Seite, können niemals die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigen. Außerdem wird die Rechtsberatung häufig von Personen durchgeführt, die nicht als Rechtsanwälte zugelassen sind, damit gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen und zudem nicht hinreichend für den Haftungsfall versichert sind. Auch ist hier nicht immer die anwaltliche Schweigepflicht gewahrt. Nachfragen oder weitere Erklärungen sind oft nicht möglich.
Rechtsanwälte haben auch festgestellt, dass eine Beratung aufgrund einer kurzen Schilderung des Falles per e-mail weitaus häufiger zu einem unzutreffenden Ergebnis führt, weil der beratende Anwalt Umstände des Falles, die in einem Gespräch leichter erkannt werden können, nicht erfährt. Diese Art der Beratung solte daher eher bei allgemeineren Fragen (z.B. Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit Kündigungsschutzklage zu erheben?) gewählt werden.
Kostenlose Beratungen, die aber sehr spezifisch sind, bieten auch die örtlichen Mieterschutzverbände, Verbraucherschutzverbände, Innungen und Gewerkschaften an. Diese Beratungen sind meist an eine Mitgliedschaft geknüpft.
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