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Beratungshilfe

Beratungshilfe ist das Pendant der Sozialhilfe für die vorgerichtliche Rechtsberatung. Wird die Vertretung in einem Prozess notwendig, ist Prozesskostenhilfe zu beantragen. Ist die Beratungshilfe gewährt, kann der Mandant gegen Zahlung einer geringen Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR die zunächst eine Beratung eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen. Die weiteren Kosten trägt die Staatskasse. Erst wenn in diesem Gespräch fetsgestellt wird, dass auch eine Vertretung notwendig wird, übernimmt die Staatskasse auch die Kosten der anwaltlichen Vertretung.

Beratungshilfeschein

Der Antrag ist bei dem Amtsgericht am Wohnsitz des Hilfesuchenden unter Beifügung der Unterlagen über Einkommen, Miete und Unterhaltspflichten und Unterlagen über den Rechtsstreit zu stellen.(Beratungshilfe Formular) Das Vorliegen eines ALG-II-Bescheides vereinfachte die Antragsstellung.

Der Beratungshilfeschein sollte vor der ersten Beratung bereits vorliegen. Die Beantragung durch den Rechtsanwalt ist meist aufwändiger, als der Eigenantrag direkt beim Amtsgericht. Der Anwalt wird dafür auch nicht vergütet. Wenn neben der eigentlichen Beratung auch noch einen umfangreichen Briefwechsel wegen der Beantragung des Scheins vorzunehmen ist, neigt der Rechtsanwalt eher zur Ablehnung des Mandates.

Beratungshilfe wird unter ähnlichen Voraussetzungen gewährt, wie Prozesskostenhilfe .
Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe sind:

Beratung und Vertretung

Ist die Beratungshilfe gewährt, kann der Anwalt von Mandanten maximal 15 Euro einschließlich Mehrwertsteuer als Gebühr verlangen. Abgedeckt ist durch den Beratungshilfeschein zunächst nur die Beratung durch den Rechtsanwalt.
Erst wenn das Ergebnis der Beratung dahin führt, dass eine Vertretung des Mandanten erforderlich ist, werden auch die Anwaltskosten einer Vertretung durch den Anwalt auch von der Staatskasse übernommen. Mit dieser Neuregelung ist die Abrechnung der Beratungshilfe zusätzlich verkompliziert worden. Der Rechtsanwalt muss bei der Abrechnung zusätzliche teilweise umfangreiche Nachweise zu führen.

Beratungshilfe durch Rechtsanwälte

Rechtsanwälte sind dem Gesetz nach verpflichtet, Beratungshilfe zu leisten. Sie dürfen ein Beratungshilfemandat allerdings ablehnen, wenn sie zeitlich oder auch fachlich dazu nicht in der Lage sind. Bereits der Aufwand der Abrechnung kann in gut ausgelasteten Kanzleien also zur Ablehnung des Antrages führen.

In Hamburg und Bremen wird die Beratungshilfe nicht durch Rechtsanwälte geleistet, sondern in extra dafür eingerichteten Beratungsstellen. In Hamburg und Bremen können Sie also keine Beratungshilfescheine beantragen.

Stand:14.07.2017

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