Kosten für Verwaltungsrechtsstreits nach dem RVG

Die Seite soll dem Ratsuchenden nur Richtwerte geben, nach denen der zukünftige Mandant abschätzen kann, welches Vorgehen welche Kosten mit sich bringt. Für die Übereinstimmung der Berechnungen mit den tatsächlich entstehenden Kosten kann keine Haftung übernommen werden.

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für die Beantragung des Verwaltungsaktes :
Vertretung im Widerspruchs-/ Einspruchsverfahren :
Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit/ Aussetzung der Vollziehung :
Klage vor dem Verwaltungsgericht
in erster Instanz Berufung
Gerichtskosten der Klage:
Post-und Telekommunikationspauschalen:
Kosten einschließlich Mehrwertsteuer
(Mandatsende vor/ nach dem 01.01.2007 )
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