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Kostenlose Rechtsberatung

Beratung auf Staatskosten

In einigen Bundesländern (z.B. Hamburg) werden kostenlose Rechtsberatungen angeboten. Dies gilt hauptsächlich als Ersatz für die aus anderen Bundesländern bekannte Beratungshilfe. In den anderen Bundsländern kann der sozial schwache Mandant gegen Vorlage eines Beratungshilfescheins anwaltlichen Rat erhalten. Doch ganz kostenlos ist die Sache nicht. Die erteilte Beratungshilfe berechtigt den Rechtsanwalt 15,00 € vom Mandanten zu verlangen. Weitere Zahlungen erhält der Anwalt dann vom Staat. Doch die Höhe der Zahlungen lässt keine kostendeckende Arbeit zu.

Für die gerichtliche Vertretung kann dem Mandanten vor Gericht auch Prozeßkostenhilfe zustehen. Damit wird die Streitigkeit zwar nur bei geringen Einkommen kostenfrei. Doch auch Mandanten in mittleren Einkommensgruppen können durch diese Möglichkeit entlastet werden, indem sie Raten zahlen und ggf. geringere Kosten haben.

Vereinbarung geringer Gebühren oder kostenloser Beratung

Grundsätzlich dürfen Rechtsanwälte nach § 4 RVG bei außergerichtlichen Tätigkeiten die gesetzlichen Gebühren unterschreiten. Dabei muss die vereinbarte Gebühr aber in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Haftung und Verantwortung des Rechtsanwaltes stehen. Einige Anwaltskammern halten das Angebot von kostenloser Rechtsberatung für zulässig. Folgerichtig kann das nur für Fälle gelten, bei denen es um eine kurze Meinung zu simpelsten Fällen geht, in denen der Anwalt die Einzelheiten des Falles und die Rechtslage nur kursorisch prüft und auch kein Haftungsrisiko für die getroffenen Aussagen übernehmen wird. Solche Aussagen bekommen Sie auch in Internetforen und am Stammtisch. Je qualifizierter und spezieller Ihr Fall ist, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eine richtige und umfassend geprüfte Aussage kostenlos erhalten.

Diese Vorschrift schützt - auch wenn es zunächst einmal anders klingt - zuerst den Mandanten. Denn extrem preisgünstige Beratung kann es nur zu Lasten der Qualität geben. Schon im Studium lernt der Jurist, dass kein Fall dem anderen gleicht. Der Anwalt muss vor der Erteilung eines Rates also sorgfältig die Einzelheiten prüfen, sich über die neuesten Urteile informieren und den Mandant auf bestehende Risiken hinweisen. Das geht leider nicht für 20,00 €.

Seit einiger Zeit tauchen auch Anbieter auf, die für schmales Geld eine Erstberatung anbieten. Die meisten Fällen, für die ein Rechtsanwalt aufgesucht, wird sind jedoch nicht in einer Erstberatung zu lösen. Ziel dieser preiswerten Angebote ist es, das folgende Mandat zu übernehmen. Die weitere Bearbeitung und Vertretung erfolgt dann zu den üblichen Kosten. Bei Fällen, in denen tatsächlich nur eine einmalige Beratung notwendig sind, sind diese Angebote allerdings vorteilhaft.

Beratungbei Behörden und Rechtsschutzversicherern

Zunehmend wird die Beratung auch durch Behörden oder Rechtsschutzversicherer durchgeführt.

Erfahrungen aus der Praxis zeigen hier, dass diese Auskünfte von oft fehlerhaft sind. Hier werden meist nicht die vorgelegten Unterlagen und die Rechtslage ausführlich geprüft. Dafür besteht schlichtweg nicht die Zeit und leider auch oft nicht die Ausbildung. Freilich kann auch ein Rechtsanwalt eine fehlerhafte Antwort geben, doch die Fehlerquote ist hier deutlich unter einem Prozent. Ein verantwortungsbewusster Anwalt teilt Ihnen mit, welche Unterlagen er zur Prüfung benötigt.

Beratung in Internetforen

Häufig wird im Internet kostenlose oder kostengünstige Rechtsberatung angeboten. Diese Angebote sollten jedoch kritisch betrachtet werden. Allgemeine Aussagen, wie zitierte Urteile oder Rechtsberatung in Form von Fragebögen -wie auch hier auf dieser Seite- können niemals die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigen.
Außerdem wird die Rechtsberatung häufig von Personen durchgeführt, die nicht als Rechtsanwälte zugelassen sind, damit gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen und zudem nicht hinreichend für den Haftungsfall versichert sind. Auch ist hier nicht immer die anwaltliche Schweigepflicht gewahrt. Nachfragen oder weitere Erklärungen sind oft nicht möglich.
Rechtsanwälte haben auch festgestellt, dass eine Beratung aufgrund einer kurzen Schilderung des Falles per E-mail weitaus häufiger zu einem unzutreffenden Ergebnis führt, weil der beratende Anwalt Umstände des Falles, die in einem Gespräch leichter erkannt werden können, nicht erfährt. Diese Art der Beratung sollte daher eher bei allgemeineren Fragen (z.B. Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit Kündigungsschutzklage zu erheben?) gewählt werden.

Gute Beratungsstellen

Kostenlose Beratungen, die aber sehr spezifisch sind, bieten auch die örtlichen Mieterschutzverbände, Verbraucherschutzverbände, Innungen und Gewerkschaften an. Diese Beratungen sind meist an eine Mitgliedschaft geknüpft. Dennoch wird die Beratung meist von ausgebildeten Juristen vorgenommen.

Stand:14.07.2017

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