Logo

Wahl des Rechtsanwalts am Ort

Der Rechtsanwalt sollte möglichst am Gerichtsstand des Beklagten seinen Sitz haben, da auch dort die Verhandlungen stattfinden. Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, der außerhalb dieses Landgerichtsbezirkes seinen Sitz hat, so kann er verlangen.

Die Kosten für Reise und Abwesenheit des Anwaltes sind nicht in allen Fällen erstattungsfähig, also vom Unterliegenden im Prozess zu zahlen.
Keine Erstattungsfähigkeit dieser Kosten ist gegeben, wenn:

RVG Rechner
Haftung/Daten | Sagen Sie Ihre Meinung! | Impressum