Kosten bei einer Ehescheidung
Wird eine Ehe geschieden, so werden die Kosten, sofern das Gericht
nichts anderes bestimmt, gegeneinander aufgehoben.
Das bedeutet, dass jede Partei Ihre Anwaltskosten selbst zu tragen
hat und die Gerichtskosten hälftig geteilt werden.
Eine andere Entscheidung trifft das Gericht nur, wenn die Tragung der
Kostenlast für die eine Partei unbillig wäre.
Kosten in Unterhaltssachen
Wird durch einen Unterhaltsberechtigten der Unterhalt geltend gemacht, so sind die Kosten genauso zu tragen, wie bei einem ganz
normalen Urteil. Das heißt, dass der Unterliegende die Kosten zu tragen hat.
In Ausnahmefällen kann auch der auf Unterhalt Verklagte, selbst dann auf Erstattung der Kosten in Anspruch genommen werden, wenn die Unterhaltsklage abgewiesen wurde. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Beklagte die Feststellung, ob er nun zum Unterhalt verpflichtet ist oder nicht, durch verspätete Auskunft über seine Vermögensverhältnisse herauszögert.