Wer hat die Kosten eines Gutachtens zu tragen?
Häufig werden Streitigkeiten nur mit Hilfe eiens Gutachtens zu klären sein. Hier stellt sich häufiger die Frage, wer die Kosten, die für ein solches Sachverständigengutachten anfallen, zu tragen hat.
Hierbei ist zwischen mehreren Einzelfällen zu unterscheiden:
Gerichtliches Gutachten
Die Kosten für ein gerichtliches Gutachen werden genauso verteilt, wie die
sonstigen Kosten des Prozesses. Ein gerichtliches Gutachten ist ein Gutachten, das auf Anordnung des Gerichtes durch einen vom Gericht bestimmten Sachverständigen erstellt wird. Privat beauftragte Gutachten unterliegen anderen Vorschriften.
Private Gutachten
Der Regelfall bei privat beauftragten Gutachten ist der, dass derjenige, welcher den Gutachter beauftragt hat, auch die Kosten zu tragen hat. Er kann nur in wenigen Ausnahmefällen die dafür erforderlichen Kosten vom Gegner erstattet verlangen.
Diese Ausnahmefälle sind:
Bei Verkehrsunfällen werden die Kosten des Gutachtens meist von den Haftpflichtversicherungen des Unfallverursachers übernommen, wenn der Schaden den Schadensbetrag in Höhe von
750 € übersteigt.
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