monatliches Brutto-Einkommen: € (Auch Einkommen aus Zinsen, Vermietung Verpachtung u.ä.)
Sie bekommen nur Prozesskostenhilfe, wenn die Prozesskosten in einer Instanz € übersteigen Von der erhaltenen PKH müssen Sie maximal € zurückzahlen, und zwar in monatlichen Raten zu €
Die Gewährung von PKH entbindet nicht von der Verpflichtung zur Tragung der gegnerischen Rechtsanwaltskosten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Berechnungen des Gerichtes von diesem Fragebogenabweichen können, da weitere Umstände, wie vorhandenes Vermögen oder die Verteilung der Einkommen auf die einzelnen Kinder hier nicht berücksichtigt werden können.