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Kann ich Prozesskostenhilfe(PKH) beanspruchen?(Stand 2008)

Zeitpunkt des Antrags:
vor dem 01.07.2008
nach dem 01.07.2008

monatliches Brutto-Einkommen:  € (Auch Einkommen aus Zinsen, Vermietung Verpachtung u.ä.)

aus Erwerbstätigkeit ja /  nein

Abzüge: Steuern und Sozialversicherung  €
notwendige berufliche Ausgaben  €
sonstige notwendige Aufwendungen (z.B. Medikamente, Pflegebedürftige Personen)  €
monatliche Miete einschließlich der Betriebskosten  €
Freibeträge:
Ehegatten:
Sind Sie verheiratet? ja  nein (auch gleichgeschlechtliche Ehen)
Netto-Einkommen des Ehegatten  €
Unterhaltsberechtigte:
Wievielen Personen gegenüber sind Sie (neben dem Ehegatten) zum Unterhalt verpflichtet?
(z.B. Kinder im und außerhalb des eigenen Haushalts)
über welches Einkommen verfügen diese insgesamt  €



Sie bekommen nur Prozesskostenhilfe, wenn die Prozesskosten in einer Instanz   €  übersteigen
Von der erhaltenen PKH müssen Sie maximal   € zurückzahlen,
und zwar in monatlichen Raten zu   €

Die Gewährung von PKH entbindet nicht von der Verpflichtung zur Tragung der gegnerischen Rechtsanwaltskosten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Berechnungen des Gerichtes von diesem Fragebogenabweichen können, da weitere Umstände, wie vorhandenes Vermögen oder die Verteilung der Einkommen auf die einzelnen Kinder hier nicht berücksichtigt werden können.

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