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Rechtsanwaltsgebühren.de - Die App - Bedienung Strafrecht

Ratenzahlung App rechtsanwaltsgebuehren.deAuch für Strafrechtler haben wir ein Berechnungstool.

Die Bedienung ist dabei recht einfach. Wählen Sie zunächst unter den Optionen Vor dem 01.08.2013 oder Ab dem 01.08.2013, wann die Beauftragung erfolgte.

Nun können Sie durch klicken auf die jeweiligen Felder die Höhe der Strafe, das zuständige Gericht, die Instanz und den Umfang der Tätigkeit auswählen.

Voreingestellt ist die Mittelgebühr. Sie können sich bei der Berechnung im vollen Gebührenrahmen bewegen. Dabei bedeutet der gesamte Rahmen 100 % Die Mittelgebühr liegt bei 50 %. Die Auswahl der Option "Mittelgebühr + 25 %" führt somit zu einer Ausschöpfung von 75 % des Gebührenrahmens. Die getroffene Wahl wird auf alle anfallenden Gebühren berechnet. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass die Grundgebühr anders bewertet wird, als die Terminsgebühr. Insoweit sind Abweichungen wahrscheinlich.

Die Option Untersuchungshaft gilt natürlich auch für andere Formen der Unterbringung für die das RVG eine Gebührenerhöhung vorsieht.

Die Berechnung bildet nicht die Gebühren der Pflichtverteidiger ab.

In der Profiversion besteht noch die Möglichkeit unter weitere Kosten weitere Auslagen zu berechnen. Dort können Fahrtkosten, Kopierkosten und Abwesenheitspauschalen berechnet werden. Die betreffenden kosten werden aber sämtlichst in Höhe der ab dem 01.08.2013 geltenden Kosten ausgegeben.
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