Dies gilt nicht unbedingt für gezahlte
Vorschüsse! Diese können teilweise nicht zurückgefordert werden, nur weil die oben genannten Formvorschriften
nicht eingehalten worden sind. Eine Rückforderung kann aber dann erfolgen,
wenn die vereinbarte Vergütung unangemessen hoch ist. Die Entscheidung
hierüber obliegt der Rechtsanwaltskammer.
Vergütungsvereinbarungen für gerichtliche Tätigkeit werden häufig in Strafsachen getroffen.
Ebenso ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars im Regelfall verboten. Nur in ganz wenigen Fällen - nämlich,wenn der Mandant ohne dieses Erfolgshonorar an der Durchsetzung seiner Rechte gehindert ist- darf auch ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
Ein Verzicht auf die Gebühren ist regelmäßig in Beratungshilfe- oder PKH-Fällen möglich.
außergerichtliche Vergütungsvereinbarung
Wollen Sie also lediglich eine Beratung durch Ihren Rechtsanwalt, so ist es immer sinnvoll, nach dessen Honorarsätzen zu fragen. Insbesondere bei hohen Streitwerten und nur kurzzeitiger Inanspruchnahme anwaltlicher Leistungen kann dies für den Mandanten wesentlich günstiger sein. Bei der Gestaltung gibt es zahlreiche Möglichkeiten von Stundenhonoraren mit unterschiedlichen Berechnungsmodellen über Pauschalhonorare bis hin zur Vereinbarung eines Mindestsreitwertes bei entsprechender Gebührenquote.
Die Stundensätze der Anwälte können auch unterschiedlich ausgestaltet ein. So ist beinhaltet die Vereinbarung eines Stundensatzes in der Regel die minutengenaue Abrechnung. Da diese mit erheblichem Zeitaufwand verbunden ist, wird häufig auch ein bestimmter Honorarsatz je angefangener Zeiteinheit verabredet. Der Anwalt verlangt z.B. 20 € pro angefangener 10 Minuten. Hier müssen dann nur noch diese angefangenen Zeiteinheiten abgerechnet werden.
Wichtig ist jedenfalls, dass der Anwalt in seiner Abrechnung aufschlüsselt, wie lange er an einer Aufgabe gearbeitet hat.
Ist nur ein Pauschalhonorar vereinbart worden, ist dieses unabhängig vom Zeitaufwand zu zahlen. Hier muss der Anwalt den Zeitbedarf nicht aufschlüsseln.
Wichtig ist hier auch, dass diese Vereinbarung in Textform abgeschlossen werden. Die Beweislast, also das Risiko der Nichtbeweisbarkeit trägt oft der Mandant.
Bedenken Sie auch, dass bei einer Vergütungsvereinbarung der Anwalt nicht nur die Leistungen abrechnen kann, die er im Gespräch mit Ihnen erbracht hat, sondern auch die, die er insgesamt mit Ihrem Fall verbracht hat. (Literaturrecherchen, Vertragsprüfungen u.s.w.)
Auch Erstberatungen dürfen gebührenfrei durchgeführt werden.