Gründe, die gegen eine Beauftragung eines Rechtsanwalts sprechen
Gründe, einen Anwalt zu beauftragen.
1. Insolvenz des Gegners
Ist der Gegner nicht zahlungsfähig, so bleibt der Mandant, auch wenn
er den Prozess in vollem Umfang gewonnen hat, auf
seinen Kosten sitzen.
Ist der Gegner zudem noch eine GmbH oder AG, ist die Wahrscheinlichkeit,
dass auch nur die Kosten durch Vollstreckung
vollständig zurückerlangt werden, nahezu bei NULL. Die Erwirkung eines Titels macht nur dann
Sinn, wenn in den nächsten dreißig Jahren (so lange ist ein
Titel vollstreckbar) die Aussicht besteht, dass der Schuldner zu Geld
kommt(z.B. Schuldner befindet sich gerade in Berufsausbildung oder erwartet
eine Erbschaft / Lottogewinn).
Ob Ihr Schuldner bereits für erfolglose Vollstreckungen bekannt ist, kann durch eine Schuldnerverzeichnisanfrage
oder Anfrage beim Insolvenzgericht überprüft werden.
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen
des Gegners können Sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter (zu
erfragen beim Gericht am Sitz/Wohnort des Gegners) anmelden. Erfahrungsgemäß
wird - wenn überhaupt- nur ein geringer Teil dieser Kosten darduch
erstattet.
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2. Einfachheit des Falles
In besonders
einfachen Fällen können
Sie die Streitigkeit auch ohne Beauftragung eines Rechtsanwaltes bewältigen.
Aber Vorsicht!!! Nicht jeder einfach aussehende
Fall ist es auch. Oft verstecken sich rechtliche Probleme im Detail.
Sie sollten weiterhin beachten, dass Sie als Privatperson nicht
vor jedem Gericht auftreten dürfen. Vor Landgerichten (außer
in Strafsachen) gilt regelmäßig der
Anwaltszwang.
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3. Kostenfaktor
In einigen Fällen stehen die verursachten
Kosten
in
keiner Relation zu den zu erwartenden
Vorteilen.
In Anbetracht des Kostenrisikos (also die Kosten tragen zu müssen,
weil Sie den Rechtsstreit verlieren oder der Gegner zahlungsunfähig
ist) ist es unter Umständen (z.B. bei kleinen Streitwerten, die keine
grundsätzliche Bedeutung haben) besser, die Sache auf sich beruhen
zu lassen. Sie müssen entscheiden, ob Ihnen der Streit die Kosten
und den Aufwand wert ist.
In einigen Fällen übernehmen auch die Rechtsschutzversicherungen
keine Kosten, wenn zwischen Streitwert und Kosten die Relation fehlt.
Zur Möglichkeit der Einsparung von Kosten
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4. Streit ums Prinzip
Streiten Sie sich nicht ums Prinzip. In einigen Fällen sind Sie zwar im Recht, es ist jedoch nicht immer angemessen, dieses auch gerichtlich durchzusetzen. Ein Streit um Kleinigkeiten führt nicht nur zu Unfrieden, sondern blockiert auch die Gerichte. Dies wiederum führt zu längeren Wartezeiten bei wirklich wichtigen Gerichtsverfahren. Auch können Klagen bei denen kein Rechtsschutzbedürfnis besteht als unzulässig abgewiesen werden.
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