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Teilbeträge geltend machen

Sie haben Streit über eine große Summe? Es ist nur eine grundsätzliche Frage zu klären und die Zahlung würde erfolgen? (z.B. Wirksamkeit eines Vertrages) Dann machen Sie doch zunächst nur einen kleineren Teilbetrag geltend. In diesem Urteil wird die Streitfrage grundsätzlich entschieden und vielleicht zahlt der Gegner die restliche Forderung gleich mit, wenn er sieht, dass er unterlegen ist oder man einigt sich vor Gericht vergleichsweise über den gesamten Betrag.

Die Gerichtsgebühren und auch die Prozessgebühren des Anwalts werden hier nur nach dem geringeren Streitwert berechnet. Es entstehen also geringere Kosten!

Auch hier sollten Sie vorsichtig sein, damit Sie keine Verjährungsfristen versäumen oder durch Verschweigen, dass es sich nur um einen Teilbetrag handelt ein Verwirkung des Restanspruches indizieren. In einigen Fällen kommt es auch darauf an, möglichst schnell einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, auch hier sollte - ohne Rücksicht auf die Kosten - der gesamte Betrag geltend gemacht werden, damit später nicht ins leere vollstreckt werden muss.

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