Die Gerichtsgebühren und auch die Prozessgebühren des Anwalts werden hier nur nach dem geringeren Streitwert berechnet. Es entstehen also geringere Kosten!
Auch hier sollten Sie vorsichtig sein, damit Sie keine Verjährungsfristen versäumen oder durch Verschweigen, dass es sich nur um einen Teilbetrag handelt ein Verwirkung des Restanspruches indizieren. In einigen Fällen kommt es auch darauf an, möglichst schnell einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, auch hier sollte - ohne Rücksicht auf die Kosten - der gesamte Betrag geltend gemacht werden, damit später nicht ins leere vollstreckt werden muss.