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Mahnbescheid

Wenn es um eine einfache Geldforderung, die möglichst schnell durchgesetzt werden soll und ein Mahnbescheid zulässig ist, ist die kostengünstigste Alternative die Beantragung eines Mahnbescheides.

Hier fallen meist nur 1/6 der üblichen Gerichtsgebühren an. Auch die Anwaltsgebühren sind hier weitaus geringer, als bei einem gerichtlichen Verfahren.

Oft zahlt der Schuldner bereits nach Erhalt des Mahnbescheides. Erfolgt keine Zahlung, so kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, der keine zusätzlichen Gerichtskosten, aber in geringem Maße Anwaltskosten auslöst.

Die Kosten des Mahnbescheides hat der Schulder ebenfalls zu tragen, wenn er sich nicht erfolgreich dagegen wehrt. Sie müssen jedoch durch den Antragsteller vorgestreckt werden.

Der Mahnbescheid ist - außer im Arbeitsrecht- in der Regel die schnellste Methode, einen Titel (= Grundlage jeder Vollstreckung) zu erwerben.

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