Hinter dem Button Zivilrecht können Sie die Kosten des Zivil- und arbeitsgerichtlichen Verfahrens berechnen. Die Berechnung betrifft die Kosten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht (einschließlich Familiengericht), dem Landgericht oder dem Arbeitsgericht.
Zum Errechnen der Kosten ist zunächst der Streitwert einzugeben. Sie können durch Tippen auf das Eingabefeld die Tastatur aktivieren und den Streitwert direkt eingeben. Ein Streitwertassistent ist nach dem Klicken des Feldes mit den drei Fragezeichen zu erreichen. Dieser Assistent umfasst häufig vorkommende Streitwerte und deren Berechnung für gängige Rechtsgebiete, wie das Arbeitsrecht, das Familienrecht oder das vertragsrecht. Die Berechnungen stützen sich teilweise auf gesetzliche Vorschriften, teilweise aber auch auf gängige gerichtliche Entscheidungen. Der so ermittelte Streitwert bietet keine Gewähr für die Richtigkeit, sondern gibt lediglich einen Anhaltspunkt für die Berechnung.
Sollte die Streitigkeit vor dem Arbeitsgericht stattfinden, ändern sich die Gerichtskosten. Für diesen Fall aktivieren Sie das Kästchen Arbeitsgericht. In Familiensachen können die Gerichtskosten auch abweichen. Die Berechnung gibt die jeweils höchsten möglichen Gerichtskosten aus. In Unterhaltssachen oder Kindschaftssachen sind die Kosten meist erheblich reduziert.
Zur Berechnung der Mehrvertretungsgebühr sollten auch die Anzahl der Mandanten eingefügt werden.
Standardmäßig ausgegeben werden die Kosten nach dem RVG in der Fassung ab dem 01.08.2013. Sollten ältere Gebühren errechnet werden, ist die Option vor dem 01.08.2013 zu wählen. Für den Zeitraum kommt es darauf an, wann der Auftrag erteilt worden ist.
Nun kann ausgewählt werden, welche Tätigkeiten zu berechnen sind. Bei der außergerichtlichen Vertretung kann der Gebührensatz zwischen 0,3 (einfache Schreiben ohne Prüfung der Rechtslage) und 2,5 Gebühren (sehr schwierige und umfangreiche Angelegenheit) gewählt werden. Voreingestellt ist die Regelgebühr von 1,3 Gebühren, die in den meisten Fällen mindestens anfallen wird. Die Mittelgebühr liegt bei 1,5.
In den kostenpflichtigen Versionen besteht auch die Möglichkeit, das Prozessrisiko, Die Kosten im Fall eines § 522-ZPO-Beschlusses (Zurückweisung der Berufung durch Beschluss), eines Versäumnisurteils, eines Anerkenntnisurteils oder eines Vergleichs mit übersteigendem Vergleichswertzu berechnen. Drücken Sie dazu einfach den Button weitere Optionen, markieren Sie die gewünschte Berechnung und bestätigen mit OK.
Bevor nun die Berechnung erfolgt, können Sie noch auswählen, ob Sie lediglich eine Kurzfassung der Kosten (Anwaltskosten und Gerichtskosten für jeden Tätigkeitsabschnitt)erhalten wollen. Die Option Nur Kosten ausgeben ist voreingestellt. Wenn Sie lieber die komplette Berechnung nachverfolgen wollen, sollten Sie den Button Berechnung ausgeben aktivieren.
Nach dem Drücken des Buttons Berechnen öffnet sich ein neues Fenster, in dem die Berechnung angezeigt wird. Über die Zurück-Taste Ihres Smartphones kommen Sie wieder zurück zu diesem Formular.