Die Bedienung ist dabei recht einfach. Wählen Sie zunächst den Zeitraum, zu dem die Beauftragung erfolgte.
Die Gsind von der Höhe des Bußgeldes abhängig. Es muss daher angegeben werden.
Voreingestellt ist die Mittelgebühr. Sie können sich bei der Berechnung im vollen Gebührenrahmen bewegen. Dabei bedeutet der gesamte Rahmen 100 % Die Mittelgebühr liegt bei 50 %. Die Auswahl der Option "Mittelgebühr + 25 %" führt somit zu einer Ausschöpfung von 75 % des Gebührenrahmens. Die getroffene Wahl wird auf alle anfallenden Gebühren berechnet. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass die Grundgebühr anders bewertet wird, als die Terminsgebühr. Insoweit sind Abweichungen wahrscheinlich.
In der Profiversion besteht noch die Möglichkeit unter weitere Kosten weitere Auslagen zu berechnen. Dort können Fahrtkosten, Kopierkosten und Abwesenheitspauschalen berechnet werden. Die betreffenden kosten werden aber sämtlichst in Höhe der ab dem 01.08.2013 geltenden Kosten ausgegeben.