Die Rechtsanwaltskosten der Vollstreckung

Zur Berechnung der Vollstreckungskosten ermitteln Sie zunächst die Höhe der Summe, wegen der vollstreckt werden soll.

Die Forderung beträgt:  €
Zinsen bis zum Tag der Zwangsvollstreckung  €
titulierte (im Urteil oder Vollstreckungsbescheid zuerkannte) vorgerichtliche Nebenkosten (Mahnkosten, Inkassokosten...)  €
gerichtlich festgesetzte Kosten des Mahnverfahrens  €
Kosten bisheriger Vollstreckungsmaßnahmen  €
Summe:  €
Weiter

Vollstreckung:
nach erstinstanzlichem Verfahren
nach Berufung oder Revision


Erfolgte die Beauftragung des Anwalts
im Jahr 2001 oder früher oder
nach dem 01.01.2002


Sitz des Anwalts
in den alten Bundesländern
in den neuen Bundesländern
im Ostteil Berlins die Beauftragung erfolgt aber erst nach dem 01.03.2002 (ansonsten bitte die neuen Bundesländer anklicken)


übliche Rechtsanwalts-Kosten für jede Vollstreckungsmaßnahme   €