Kosten für Beratung als Zeuge im Strafrecht

Als Zeuge im Strafverfahren hängt die Höhe der Gebühren, die ein Anwalt verlangen kann, davon ab, wie schwierig und aufwendig die Streitsache ist und vor welchem Gericht die Aussage zu machen ist.

Deshalb wählen Sie zunächst das Gericht, vor dem Sie aussagen müssen.

Die Sache wird verhandelt vor dem

    Oberlandesgericht - OLG (zuständig bei Staatsschutzdelikten - Hochverrat, Friedensverrat, Attentate mit politischen Hintergrund ...)
    Schwurgericht am Landgericht - LG (alle Tötungsdelikte außer fahrlässige Tötung) 
    Landgericht -LG (zuständig in den übrigen Fällen, wenn eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und mehr erwartet wird sowie in einigen Fällen bei Schuldunfähigkeit des Täters)
    Amtsgericht - AG (zuständig bei allen übrigen Straftaten, wenn weniger als 4 Jahre Haft zu erwarten sind)
    Bußgeldbehörde  (Zuständige Behörden bei Ordnungswidrigkeiten, z. B. Polizeipräsident,Baubehörden u. s. w.)


Sitz des Rechtsanwalts

Wählen Sie:
    Der Rechtsanwalt hat seinen Sitz
    in den alten Bundesländern 
    in den neuen Bundesländern
    im Ostteil Berlins die Beauftragung erfolgt aber erst nach dem 01.03.2002 (ansonsten bitte die neuen Bundesländer anklicken)



Die Rechtsanwaltsgebühr beträgt