Wer ist Bernie?
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Kosten für zivilrechtliche Streitigkeiten nach BRAGO

Die Seite soll dem Ratsuchenden nur Richtwerte geben, nach denen der zukünftige Mandant abschätzen kann, welches Vorgehen welche Kosten mit sich bringt. Für die Übereinstimmung der Berechnungen mit den tatsächlich entstehenden Kosten kann keine Haftung übernommen werden.

Die hier angegebenen Berechnungen gelten nur für Aufträge, die bis zum 01.07.2004 erteilt wurden.

Schritt 1 - Streitwertberechnung

Geben Sie hier den Streitwert ein  €       
Streitwert ermitteln 
(klicken Sie hier, wenn Sie den Streitwert nicht wissen, z.B. bei Scheidungen, Kündigungen, Unterhaltsansprüchen u.s.w.)

Erfolgte die Beauftragung des Anwalts
im Jahr 2001 oder früher oder
nach dem 01.01.2002

In dieser Streitsache werden : von dem selben Anwalt vertreten

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Schritt 2 - Sitz des Rechtsanwalts bestimmen

Der Rechtsanwalt hat seinen Sitz
in den alten Bundesländern 
in den neuen Bundesländern
im Ostteil Berlins die Beauftragung erfolgt aber erst nach dem 01.03.2002 (ansonsten bitte die neuen Bundesländer anklicken)

Schritt 3 - Vorsteuerabzugsberechtigung


Ich bin
nicht vorsteuerabzugsberechtigt (privat)
vorsteuerabzugsberechtigt (gewerblich)

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Schritt 4 - Die Gebühren berechnen

Klicken Sie hier für die Berechnung 

mich interessiert:



Regelfall 1:

Ich lasse mich nur von einem Rechtsanwalt beraten und /oder außergerichtlich vertreten
Zur Gewährung von Prozeßkostenhilfe

Die Vollstreckung  kostet Extra (Kosten für Gerichtsvollzieher und Anwalt)!


Regelfall 2:

Ich möchte die Sache allein(ohne Anwalt) vor einem Gericht klären lassen
  • Gerichtskosten für die gerichtliche Durchsetzung (nur erste Instanz)  € + Zustellkosten pro Zustellung je nach Bundesland etwa 2,50-8,00  €.

  • Gerichtskosten für Mahnverfahren (Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid) 
     € + Zustellkosten pro Zustellung je nach Bundesland etwa 2,50-8,00  €.

  • Gerichtskosten für einstweilige Verfügung oder dinglichen Arrest mit Widerspruch des Antragsgegners  
     € + Zustellkosten pro Zustellung je nach Bundesland etwa 2,50-8,00  €.

  • Gerichtskosten für einstweilige Verfügung oder dinglichen Arrest  ohne Widerspruch des Antragsgegners
     € + Zustellkosten pro Zustellung je nach Bundesland etwa 2,50-8,00  €.
Zur Gewährung von Prozeßkostenhilfe

Die Vollstreckung  kostet Extra (Kosten für Gerichtsvollzieher und Anwalt)!


Regelfall 3:

Ich möchte die Sache mit Hilfe eines Anwalts vor Gericht klären lassen
  • Kosten der gerichtlichen Geltendmachung in erster Instanz

  • Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt in bei einer einstweiligen Verfügung oder einem dinglichen Arrest 
    • übliche Rechtsanwaltsgebühr ohne Verhandlung   € + Gerichtsgebühr  €
    • übliche Gebühr mit Verhandlung (nach Widerspruch des Gegners)   € + Gerichtsgebühr  € 
Zur Gewährung von Prozeßkostenhilfe

Die Vollstreckung  kostet Extra (Kosten für Gerichtsvollzieher und Anwalt)!


Regelfall 4:

In dem Streit kam es zu einem für mich nachteiligen Urteil- Ich möchte einen Anwalt befragen, ob eine Berufung lohnt.
  • Kosten für die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Berufung durch einen Anwalt mit dem Ergebnis, daß von einer Berufung abgesehen wird  (ansonsten erfolgt Anrechnung auf Kosten der zweiten Instanz)  €
  • übliche Kosten einer Berufung unter Zuhilfenahme eines Anwalts im Normalfall (streitiges Urteil ohne Beweis) enstehende Rechtsanwaltsgebühren  € + Gerichtsgebühren   € zzgl. Zustellungkosten (ohne Beweis oder Vergleich)
Zur Gewährung von Prozeßkostenhilfe

Die Vollstreckung  kostet Extra (Kosten für Gerichtsvollzieher und Anwalt)!

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