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Gründe, die gegen eine Beauftragung eines Rechtsanwalts sprechen


Gründe, einen Anwalt zu beauftragen.

1. Insolvenz des Gegners

Ist der Gegner nicht zahlungsfähig, so bleibt der Mandant, auch wenn er den Prozess in vollem Umfang gewonnen hat, auf seinen Kosten sitzen.
Ist der Gegner zudem noch eine GmbH oder AG, ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch nur die Kosten durch Vollstreckung vollständig zurückerlangt werden, nahezu bei NULL. Die Erwirkung eines Titels macht nur dann Sinn, wenn in den nächsten dreißig Jahren (so lange ist ein Titel vollstreckbar) die Aussicht besteht, dass der Schuldner zu Geld kommt(z.B. Schuldner befindet sich gerade in Berufsausbildung oder erwartet eine Erbschaft / Lottogewinn).
Ob Ihr Schuldner bereits für erfolglose Vollstreckungen bekannt ist, kann durch eine Schuldnerverzeichnisanfrage oder Anfrage beim Insolvenzgericht überprüft werden.
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gegners können Sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter (zu erfragen beim Gericht am Sitz/Wohnort des Gegners) anmelden. Erfahrungsgemäß wird - wenn überhaupt- nur ein geringer Teil dieser Kosten darduch erstattet.

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2. Einfachheit des Falles

In besonders einfachen Fällen können Sie die Streitigkeit auch ohne Beauftragung eines Rechtsanwaltes bewältigen.
Aber Vorsicht!!! Nicht jeder einfach aussehende Fall ist es auch. Oft verstecken sich rechtliche Probleme im Detail.
Sie sollten weiterhin beachten, dass Sie als Privatperson nicht vor jedem Gericht auftreten dürfen. Vor Landgerichten (außer in Strafsachen) gilt regelmäßig der Anwaltszwang.

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3. Kostenfaktor

In einigen Fällen stehen die verursachten Kosten in keiner Relation zu den zu erwartenden Vorteilen. In Anbetracht des Kostenrisikos (also die Kosten tragen zu müssen, weil Sie den Rechtsstreit verlieren oder der Gegner zahlungsunfähig ist) ist es unter Umständen (z.B. bei kleinen Streitwerten, die keine grundsätzliche Bedeutung haben) besser, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Sie müssen entscheiden, ob Ihnen der Streit die Kosten und den Aufwand wert ist.
In einigen Fällen übernehmen auch die Rechtsschutzversicherungen keine Kosten, wenn zwischen Streitwert und Kosten die Relation fehlt.

Zur Möglichkeit der Einsparung von Kosten

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4. Streit ums Prinzip

Streiten Sie sich nicht ums Prinzip. In einigen Fällen sind Sie zwar im Recht, es ist jedoch nicht immer angemessen, dieses auch gerichtlich durchzusetzen. Ein Streit um Kleinigkeiten führt nicht nur zu Unfrieden, sondern blockiert auch die Gerichte. Dies wiederum führt zu längeren Wartezeiten bei wirklich wichtigen Gerichtsverfahren. Auch können Klagen bei denen kein Rechtsschutzbedürfnis besteht als unzulässig abgewiesen werden.

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