
1. Der Streitwert
Im Regelfall gilt also, je höher der Streitwert, desto höher die Gebühren. In einigen Rechtsgebieten z.B. im Bußgeldverfahren oder im Strafverfahren gibt es jedoch keine Streitwerte. Hier schreibt das Gesetz Rahmenbeträge vor, innerhalb derer der Anwalt die Gebühren festsetzen darf.
2. Die Art des Verfahrens
Je nachdem, ob die Streitigkeit vor dem Verwaltungsgericht, dem Zivilgericht oder auch dem Strafgericht verhandelt wird, unterschieden sich auch die Gebühren.
3. Der Umfang der Tätigkeit
Ein umfangreicher Fall, der mit viel Arbeit verbunden ist, löst natürlich höhere Gebühren aus. Das RVG sieht vor, dass für einige Tätigkeiten die Gebühren in einem gewissen Rahmen festgesetzt werden können, der je nach Umfang und Schwierigkeit ausgeschöpft werden darf. Bei anderen Sachen gibt es Festgebühren, die durch bestimmte Tätigkeiten ausgelöst werden.