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Grundsätze der Kostenermittlung

Der Rechtsanwalt hat verschiedene Möglichkeiten, seine Kosten zu ermitteln. Haben die Parteien nichts über die Art der Abrechnung der Kosten vereinbart, so sind die Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) zu berechnen.
Die Höhe der letztendlich zu berechnenden Kosten richten sich dabei im wesentlichen nach 3 Faktoren:

1. Die Art des Verfahrens
Je nachdem, ob die Streitigkeit vor dem Verwaltungsgericht, dem Zivilgericht oder auch dem Strafgericht verhandelt wird, unterschieden sich auch die Gebühren.

Die Einordnung des Rechtsgebietes lässt dann den Schluss zu, aus welchem Teil des Vergütungsverzeichnisses (VV RVG) die entsprechenden Gebühren zu entnehmen sind.

Ist das Rechstgebiet ermittelt, so weist das Gesetz aus, welche Gebühren für welche Tätigkeiten berechnet werden können. Dabei kennt das RVG Betragsgebühren (= das Gesetz nennt hier konkrete Eurobeträge) und Satzgebühren (= ein Faktor, mit dem eine streitwertabhängige Grundgebühr zu multiplizieren ist). Beide Formen können als Festgebühren (Die Gebühr steht fest und kann nicht nach oben oder unten abweichen) oder als Rahmengebühren (mit einem Spielraum bei der Bemessung des Rahmens, wie z.B. bei der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr) ausgestaltet sein. Der Rechtsanwalt darf innerhalb dieses Rahmens festlegen, wo er seine Tätigkeit einordnet und dann die entsprechende Gebühr festsetzen. Entscheidend sind dabei die rechtliche Schwierigkeit des Falles, der Arbeits- und Zeitaufwand, die Bedeutung des Falles für den Mandanten und auch die Vermögenslage des Mandanten.

2. Der Streitwert
Im Zivilrecht (Vertragsrecht, Familienrecht, Schadensersatz u.s.w.), im Arbeitsrecht und im Verwaltungsrecht wird meist gegenstandswertabhängig mit Satzgebühren oder Satzrahmengebühren abgerechnet. Im Regelfall gilt hier, je höher der Gegenstandswert(auch Streitwert genannt), desto höher die Gebühren. In diesen Fällen muss der Rechtsanalt den Mandanten über diese Abrechnungsweise aufklären.

In anderen Rechtsgebieten z.B. im Bußgeldverfahren, im Strafverfahren oder (teilweise) vor dem Sozialgericht gibt es keine Streitwerte. Hier schreibt das Gesetz Betragsrahmengebühren vor, innerhalb derer der Anwalt die Gebühren festsetzen darf.

3. Der Umfang der Tätigkeit
Ein umfangreicher Fall, der mit viel Arbeit verbunden ist, löst meist höhere Gebühren aus. Das ist natürlich nur dann der Fall, wenn das RVG Rahmengebühren vorgibt. Der gesetzte Rahmen kann je nach Umfang und Schwierigkeit ausgeschöpft werden.

Bei anderen Sachen gibt es Festgebühren, die durch bestimmte Tätigkeiten ausgelöst werden. Bei diesen Festgebühren ist der Umfang der Tätigkeit für die Höhe der Gebühr unerheblich. So löst im Zivilverfahren die Teilnahme an einem Gerichtstermin die Termingebühr in der gleichen Höhe aus, wie die Teilnahme an 6 Terminen.

Warum sind die Rechtsanwaltskosten eigentlich so hoch???

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