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Mahnverfahren - Voraussetzungen und Zulässigkeit

In einigen Fällen ist es günstiger ein Mahnverfahren einzuleiten, als eine gerichtliche Durchsetzung durch ein Urteil zu bewirken.
Ein Mahnverfahren ist jedoch nur dann zulässig, wenn

Mahnbescheide sind gegenüber einem Gerichtsurteil wesentlich kostengünstiger und auch schneller.

In einem Verfahren vor einem Arbeitsgericht ist ein Mahnbescheid zwar zulässig, aber nur sinnvoll, wenn ein schneller Vollstreckungstitel benötigt wird, da durch die vorzeitige (meist innerhalb von drei Wochen) stattfindende Güteverhandlung oft schon eine schnelle, preiswerte und in einigen Fällen einvernehmliche Abklärung der Sachlage möglich ist.
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