Der Tätigkeitsumfang des Rechtsanwalts
Die Gebühren sind auch abhängig davon, in welchem Umfang der
Rechtsanwalt tätig wird. So gibt es eine allgemeine Grundgebühr
für die einfache Beratung und die Vorbereitung der Streitsache auf
dem außerprozessualen Weg. Hier kann der Rechtsanwalt nach eigenem
Ermessen je nach Schwierigkeitsgrad der übertragenen Aufgabe zwischen 0,1
bis zu 2,5 einer Gebühr verlangen. Für Gerichtsverfahren gelten eigene Gebührentatbestände, für die feste Gebühren z.B. eine 1,3-Verfahrensgebühr gelten. In Verfahren in höheren Instanzen
erhöhen sich die Gebühren z.B. auf 1,6 für die Verfahrensgebühr in der Berufung.
Weitere Gebühren fallen z.B. an
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für das Aushandeln eines außergerichtlichen Vergleichs
(Dieser ist, wenn durch einen Anwalt ausgehandelt aber ähnlichhilfreich,
wie ein gerichtliches Urteil - er kann unter bestimmten Umständen vollstreckt
werden und spart Prozesskosten.)
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für die Beantragung eines Mahn- oder Vollstreckungsbescheides bzw. für
die Einleitung der Zwangsvollstreckung
-
für die gerichtliche Geltendmachung einer Forderung und zwar hierbei für
die Einreichung eines Klageschriftsatzes, für
die Verhandlung im Prozess, für
die Herbeiführen eines Vergleiches nach Geltung des RVG jedoch nicht mehr für die Beweisaufnahme
-
im Straf- / Bußgeldprozess für jeden Verhandlungstag, an
dem der Anwalt anwesend ist.
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Zusätzliche Kosten
Zusätzliche Kosten entstehen bei Beauftragung eines Rechtsanwalts
für Streitigkeiten außerhalb seines Gerichtsbezirks.
Wird ein Rechtsanwalt damit beauftragt, eine Streitigkeit zu betreuen, die
vor einem Gericht geltend zu machen ist, das
nicht
im Gerichtsbezirk des beauftragten Rechtsanwaltes liegt, können
weitere Kosten entstehen.
Zum einen kann der Rechtsanwalt für Reisen, die er in der Streitangelegenheit
unternimmt sogenanntes Abwesenheitsgeld verlangen. Die Höhe hängt davon ab, wie lange er unterwegs ist. Der Anwalt kann auch einen anderen
Rechtsanwalt beauftragen, der seinen Sitz bei dem Gericht hat, in welchem
die Rechtstreitigkeit auszutragen ist. Auch dieser Rechtsanwalt kann eine
Bezahlung verlangen, die letztendlich der Mandant zu tragen hat.
(siehe auch)
Deshalb ist es angemessen immer einen Rechtsanwalt an dem Ort zu
beauftragen, an dem die Streitigkeit letztendlich ausgetragen wird. Dieser
Ort wird Gerichtsstand genannt.
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