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Inhalt einer Anwaltsrechnung

Die Rechnung eines Rechtsanwaltes ist an spezielle Formvorschriften gebunden. Es sind Mindestinhalte einzuhalten, die im Gesetz genau geregelt sind. Ein Teil der Vorschriften sind berufsrechtlicher Natur und gelten nur für Rechtsanwälte:

Nach § 10 RVG muss die Rechtsanwaltsrechung ganz genau die abgerechneten Gebühren ausweisen. Dazu gehören:

Auch wenn die Abrechnung nicht nach den gesetzlichen Gebühren erfolgt (z.B. bei Stundenhonorarvereinbarungen) gelten diese Mindestinhalte. Hier muss auch mitgeteilt werden, wie die Berechnung der Kosten erfolgt.

Natürlich muss sich der Rechtsanwalt auch an die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen an die Rechnungslegung halten. Diese sind überwiegend im Umsatzsteuergesetz geregelt.

RVG Rechner für Rechtsanwaltsgebühren
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