Vollstreckung: nach erstinstanzlichem Verfahren nach Berufung oder Revision
Erfolgte die Beauftragung des Anwalts im Jahr 2001 oder früher oder nach dem 01.01.2002
Sitz des Anwalts in den alten Bundesländern in den neuen Bundesländern im Ostteil Berlins die Beauftragung erfolgt aber erst nach dem 01.03.2002 (ansonsten bitte die neuen Bundesländer anklicken)
übliche Rechtsanwalts-Kosten für jede Vollstreckungsmaßnahme €