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Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten

Im öffentlichen Recht gibt es drei verschiedene Gerichte, die zur erstinstanzlichen Entscheidung berufen sind: Je nach Zuständigkeit des Gerichtes entstehen andere Gebühren, deshalb entscheiden Sie sich bitte, um welche Streitigkeit es sich handelt.
Vorsicht bei Bußgeldsachen gelten die Vorschriften in Strafsachen oder Bußgeldsachen.

allgemeine Verwaltungsrechtsstreitigkeit nach dem RVG

In dem Streit geht es um Entscheidungen und Handlungen von Behörden (z.B. Abschleppkosten für Fahrzeug, Baugenehmigungen, Rückerstattungsansprüche ...) soweit diese nicht zu den beiden anderen Bereichen gehören.  Berechnung nach dem RVG (für Aufträge nach dem 01.07.2004)

Sozialrechtsstreitigkeiten

(vorübergehend nicht in Betrieb)
Hier geht es um Streitigkeiten mit Behörden und Trägern öffentlicher Leistungen, wie Sozialversicherungen (gesetzliche Krankenkassen, Renten-und Pflegeversicherungsträger),  Arbeitslosenversicherung/Arbeitsamt, Kriegsopferfürsorge, (auch Kindergeld, Insolvenzgeld...). Streit mit privaten Versicherungen fällt in das Zivilrecht.

Finanzrechtsstreitigkeiten

(vorübergehend nicht in Betrieb)
Hier geht es um Streitigkeiten mit Behörden der Finanzgerichtsbarkeit. Diese befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Steuer- und Abgabenrecht. 

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