Die Gerichtsgebühren unterscheiden sich je nach dem, ob ein
Strafprozess
oder ein Bußgeldprozess geführt wird und
sind abhängig von der Höhe der verhängten Strafe. Die Gerichtsgebühren entstehen im Hauptverfahren durch das Urteil oder den Strafbefehl. Im Eröffnungsverfahren entstehen noch keine Gebühren.