Anwaltskosten und Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht
Achtung!Prozessrisiko
In erster Instanz muss jeder seine Rechtsanwaltskosten
immer
selbst tragen.
Nur die Gerichtsgebühren werden nach Sieg oder Niederlage verteilt
und müssen auch erste nach dem Verfahren bezahlt werden.
Keine Gerichtsgebühren entstehen z.B. beim Abschluss eines
Vergleiches.
Streitwertberechnung
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