Anwaltskosten und Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht
Achtung! In erster Instanz vor dem Arbeitsgericht muss jeder seine Rechtsanwaltskosten
immer
selbst tragen.
Nur die Gerichtsgebühren werden nach Sieg oder Niederlage verteilt
und müssen auch erst nach dem Verfahren bezahlt werden.
Keine Gerichtsgebühren entstehen z.B. beim Abschluss eines
Vergleiches.